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NWJV aktuell 04.05.2005

NWJV aktuell - 4. Mai 2005


Anträge direkt bei der VBG

Freiwilliger Versicherungsschutz für"s Ehrenamt

Über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hinaus besteht nunmehr aufgrund einer Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass gemeinnützige Organisationen ihre nach Satzung gewählten Funktionsträger freiwillig gegen Berufsunfälle mit einem sehr günstigen Jahresbeitrag von 2,73 € je Ehrenamtsträger bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft versichern können.

Mit der für die Sportvereine zuständigen Berufsunfallversicherung - der VBG in Hamburg - konnte der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit der Sporthilfe NRW als Sozialwerk des LandesSportBundes erreichen, dass die Vereine den Versicherungsschutz für die nach Satzung gewählten Funktionsträger direkt bei der VBG beantragen können.

Der Antrag steht zum Download im Internet unter www.vbg.de bereit oder kann telefonisch unter 0 40 / 51 46 29 40 oder per Post bei der VBG Hauptverwaltung, Deelbögenkamp 4, 22281 Hamburg angefordert werden.



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