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NWJV aktuell 15.12.99

NWJV aktuell
(15. Dezember 1999)


LandesSportBund Nordrhein-Westfalen tritt GEMA-Vertrag bei


Entgegen der Veröffentlichung in der Zeitschrift des LandesSportBundes (LSB) "Wir im Sport", Ausgabe 12/99, wird der LSB nun doch der Vereinbarung zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und dem Deutschen Sportbund - zunächst für das Jahr 2000 - beitreten.

Die Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag RV/32 Nr. 5 (10) war mit Wirkung zum 30.6.1999 aufgehoben worden, was bedeutete, dass jeder Sportverein in Nordrhein-Westfalen jede Veranstaltung einzeln der GEMA melden und hierfür eine Vergütung zahlen musste. Dies ist nun nicht mehr notwendig. Folgende Musiknutzungen sind durch den Beitritt des LSB NW zur Zusatzvereinbarung mit der GEMA abgegolten, soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten:

  • Jahres- und Monatsversammlungen
  • Vortragsabende
  • Weihnachtsfeiern oder Jahresabschlussfeiern ohne Tanz
  • Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen
  • Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
  • Totenfeiern
  • Gruppen- und Heimatabende der Jugendgruppen ohne Tanz
  • Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz
  • Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern
  • Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind
  • Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen
  • Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z. B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich eines "Tages der offenen Tür"
  • Kurse im vereinsinternen Trainingsbetrieb, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird
  • Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden
  • Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern

Die erste Vergütung wird jeweils zur Hälfte vom LandesSportBund und von den Fachverbänden getragen.

Bei Rückfragen können sich Vereine an den Geschäftsführer des LSB wenden, Tel.: 02 03 / 73 81 - 711 (Gerd Finger)



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