Samstag, 4. Mai 2024
11:18 Uhr

Kontakt   |    Intranet   |    Administration   |    Impressum









VBG-Info

Mitteilungen


Verwaltungsberufsgenossenschaft

Neue Gefahrtarife seit 1.1.2001

Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sind zum 1.1.2001 neue Gefahrtarife in Kraft getreten. Bisher waren die Sportunternehmen alternativ zu drei Gefahrtarifstellen veranlagt, d. h. ein Sportunternehmen jeweils nur zu einer Gefahrtarifstelle.

Nun wird jedem Sportunternehmen die Möglichkeit gegeben, die einzelnen Entgelt-Anteile seiner Versicherten zu drei unterschiedlichen Gefahrklassen nachzuweisen. Diese Verfahrensweise hat wesentliche Vorteile gegenüber der bisherigen Regelung, da die individuellen Verhältnisse jedes Sportunternehmens berücksichtigt werden.

Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Lösung ausschließlich für Sportunternehmen, die aufgrund der besonderen Verhältnisse nicht auf andere Unternehmensarten übertragbar ist.

Die Gefahrtarifstelle 54 (Sportunternehmen) gliedert sich in

- bezahlte Sportler aus der 1. und 2. Fußball-Bundesliga oder der Fußball-Regionalliga (Gefahrklasse 47,75)
- sonstige bezahlte Sportler (Gefahrklasse 18,01 / 2002 - 20,26 / 2003 - 22,52)
- übrige Versicherte (Gefahrklasse 1,98)



[ Seiteninhalt drucken ]