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NWJV aktuell 28.01.2005

NWJV aktuell - 28. Januar 2005


Versicherungsschutz im Ehrenamt durch die VBG

Auf Anfrage zur Abwicklung/Beantragung des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) erhielten wir vom LandesSportBund NW folgende Auskunft:

"Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. sieht sich aufgrund der großen Zahl der ihm über seine Fachverbände angeschlossenen Vereine nicht in der Lage, die zur Meldung an die VBG notwendigen Informationen bei den einzelnen Vereinen abzufragen und den sich daraus ergebenden Gesamtbeitrag pauschal an die VBG zu überweisen.
Zwischenzeitlich bietet die VBG jedoch an, dass alle Vereine, die ihre nach Satzung gewählten Funktionsträger über die VBG gegen Berufsunfälle versichern wollen, ihre Meldung direkt nach dort abgeben und selber den Jahresbeitrag von derzeit 2,73 € pro Person entrichten.

Die Anschrift der zuständigen VBG lautet: VBG, Postfach, 22281 Hamburg.

Weitere Informationen hierzu können auch unter www.vbg.de abgefragt werden."



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