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NWJV aktuell 16.12.2004

NWJV aktuell - 16. Dezember 2004


Versicherungsschutz im Ehrenamt durch die VBG

Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen haben ab 2005 die Möglichkeit, sich freiwillig bei der VBG zu versichern. Die Dachorganisationen der gemeinnützigen Einrichtungen können der VBG die Zahl der ehrenamtlich Tätigen melden, für die die freiwillige Versicherung ab 1. Januar 2005 gesetzlich möglich ist. Trägt der jeweilige Verein nicht die Kosten für die freiwillige Versicherung bei der VBG, kann sich der ehrenamtlich Tätige auch direkt anmelden. Die VBG hat den Beitragssatz für 2005 auf 2,73 € je Ehrenamtsträger festgesetzt. Die Haftpflicht- und Unfallversicherung der VBG beinhaltet ein umfassendes Leistungsangebot im Falle eines Unfalls. Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind. Weitere Infos unter www.vbg.de



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