Donnerstag, 21. November 2024
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Passstelle

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Informationen der Passstelle

>>> 10 häufig gestellte Fragen zum Passwesen

  • Neue Judopässe werden vom Verein ausgefüllt, mit Lichtbild und Jahressichtmarke versehen und vom Verein abgestempelt - Jahressichtmarke und Passbild (2 x).
  • Alle Ergänzungen, Änderungen und Berichtigungen, z. B. Vereinswechsel (Wechsel der Startberechtigung), Namensänderungen sind nur mit der Bestätigung durch den NWJV gültig. Fehlt hier der Verbandsstempel, ist der Pass ungültig. Ausnahme: Das 2. Passbild darf vom Verein abgestempelt werden.
  • Zweitausfertigungen (bei Verlust des Passes) müssen bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Hierzu wird durch den Verein ein neuer Pass ausgestellt (nicht abgestempelt!), über dem Passbild der Vermerk "Zweitausfertigung" angebracht und der Pass zwecks Bearbeitung der Geschäftsstelle zugeschickt. Die Beantragung wird im Fachorgan veröffentlicht. Danach können gegen die Ausstellung einer Zweitausfertigung innerhalb eines Monats Einwände bei der NWJV-Geschäftsstelle geltend gemacht werden. Für diese Zeit wird eine vorläufige Startberechtigung ausgestellt.

Warum das? Man "verliert" schon mal seinen Pass, wenn man z. B. die Freigabe nicht erhält, weil man beim alten Verein seinen Beitrag nicht gezahlt hat.

Wir wollen auf diesem Wege den Vereinen die Möglichkeit geben, bei nachgewiesener Berechtigung, die Neuausstellung zu verhindern.

Bei allen Passangelegenheiten (Änderungen - Zweitausfertigungen) den Pass der Geschäftsstelle übersenden.

- Achten Sie darauf, dass die Jahressichtmarken immer fortlaufend eingeklebt sind, und dass die aktuelle Jahressichtmarke des laufenden Jahres (ab 1. März) im Pass eingeklebt ist. Fehlende Jahressichtmarken können durch die Sichtmarke des aktuellen Jahres ersetzt werden ("mehrfach kleben").

Bitte Rückumschlag (frankiert) nicht vergessen, sonst müssen wir Ihnen eine Pauschale von 10,00 € berechnen.

 



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