Sonntag, 6. April 2025
10:18 Uhr

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Passstelle

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Informationen der Passstelle

>>> 10 h�ufig gestellte Fragen zum Passwesen

  • Neue Judop�sse werden vom Verein ausgef�llt, mit Lichtbild und Jahressichtmarke versehen und vom Verein abgestempelt - Jahressichtmarke und Passbild (2 x).
  • Alle Erg�nzungen, �nderungen und Berichtigungen, z. B. Vereinswechsel (Wechsel der Startberechtigung), Namens�nderungen sind nur mit der Best�tigung durch den NWJV g�ltig. Fehlt hier der Verbandsstempel, ist der Pass ung�ltig. Ausnahme: Das 2. Passbild darf vom Verein abgestempelt werden.
  • Zweitausfertigungen (bei Verlust des Passes) m�ssen bei der Gesch�ftsstelle beantragt werden. Hierzu wird durch den Verein ein neuer Pass ausgestellt (nicht abgestempelt!), �ber dem Passbild der Vermerk "Zweitausfertigung" angebracht und der Pass zwecks Bearbeitung der Gesch�ftsstelle zugeschickt. Die Beantragung wird im Fachorgan ver�ffentlicht. Danach k�nnen gegen die Ausstellung einer Zweitausfertigung innerhalb eines Monats Einw�nde bei der NWJV-Gesch�ftsstelle geltend gemacht werden. F�r diese Zeit wird eine vorl�ufige Startberechtigung ausgestellt.

Warum das? Man "verliert" schon mal seinen Pass, wenn man z. B. die Freigabe nicht erh�lt, weil man beim alten Verein seinen Beitrag nicht gezahlt hat.

Wir wollen auf diesem Wege den Vereinen die M�glichkeit geben, bei nachgewiesener Berechtigung, die Neuausstellung zu verhindern.

Bei allen Passangelegenheiten (�nderungen - Zweitausfertigungen) den Pass der Gesch�ftsstelle �bersenden.

- Achten Sie darauf, dass die Jahressichtmarken immer fortlaufend eingeklebt sind, und dass die aktuelle Jahressichtmarke des laufenden Jahres (ab 1. M�rz) im Pass eingeklebt ist. Fehlende Jahressichtmarken k�nnen durch die Sichtmarke des aktuellen Jahres ersetzt werden ("mehrfach kleben").

Bitte R�ckumschlag (frankiert) nicht vergessen, sonst m�ssen wir Ihnen eine Pauschale von 10,00 � berechnen.

 



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