Dienstag, 19. März 2024
10:41 Uhr

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Jugendkampfrichter


NWJV-Jugend


Auszug Kampfrichterordnung des NWJV

2.3 Voraussetzungen und Prüfungsrichtlinien

a) Jugendkampfrichter

  • Die Mindestgraduierung für Jugend-KR ist der 2. Kyu bei einem Mindestalter von 16 Jahren. *
  • Die aktive Wettkampftätigkeit ist durch Nachweis von 5 Platzierungen (Platz 1-3) bei Meisterschaften und Turnieren, die im Judo-Pass eingetragen sein müssen, zu erbringen.
  • Vor der theoretischen Prüfung (Fragebogen) muss ein Lehrgang von 8 Stunden besucht werden.
  • Praktische Ausbildung erfolgt bei Meisterschaften / Turnieren der Altersklassen  U 11 / U 14.
  • Der Jugend-KR wird nach regelmäßigen Einsätzen auf Vorschlag des Sportkreis-KRR ohne weitere theoretische oder praktische Prüfung in dem Jahr nach der Vollendung des 18. Lebensjahres Sportkreis-KR.
  • Jugend-KR, die das 16. Lebensjahr bei der Ausbildung zum Jugend-KR noch nicht erreicht haben, werden als Jugend-KR-Anwärter (Mindestalter 14 Jahre) angesehen. Ihre praktische Ausbildung erfolgt auf U 11 Turnieren der Sportkreise. Der Jugend-KR-Anwärter wird nach mindestens zwei Einsätzen pro Jahr auf Vorschlag des Sportkreis-KRR ohne weitere theoretische oder praktische Prüfung in dem Jahr der Vollendung des 16. Lebensjahres Jugend-KR.

* Für die Bezirkskader aus dem Vorjahr wird im ersten U17-Jahr eine zentrale Sportassistenten- und Jugendkampfrichterausbildung durchgeführt. Die Jugendlichen werden zu dieser Maßnahme von den Bezirkstrainern nominiert.

 



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