Sonntag, 13. April 2025
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Fragen zum Passwesen

NWJV-Passstelle


10 h�ufig gestellte Fragen zum Passwesen

1. Was muss ich bei einem Wechsel der Startberechtigung (�Vereinswechsel�)  machen?

a. Der abgebende Verein best�tigt den Austritt (Vereinsstempel, Unterschrift).
b. Der neue Verein tr�gt darunter den neuen Vereinsnamen ein, stempelt aber nicht ab!
c. Das Feld �Beginn der Startberechtigung� wird freigelassen (Eintragung durch den NWJV).
d. Der Pass wird an die Gesch�ftsstelle des NWJV geschickt. Die Bearbeitungsgeb�hr f�r eine Sendung betr�gt 10,00 �. Diese Bearbeitungsgeb�hr entf�llt, wenn der Pass mit einem ausreichend frankierten und adressierten R�ckumschlag (Briefmarken beilegen reicht nicht!) eingeschickt wird.

2. Wie viel Porto muss ich bei einer Sendung aufkleben?

Bei einem Pass gen�gt 0,90 � (Kompaktbrief). Ab zwei P�ssen muss der Umschlag mit 1,45 � frankiert werden. 

3. Einer unserer Judoka hat seinen Pass verloren. Was muss ich tun?

a. Einen neuen Pass ausstellen (Zweitausfertigung).
b. Die erste Seite ausf�llen.
c. Aktuelle Jahressichtmarke einkleben.
d. Den Pass nicht abstempeln (wird vom NWJV gemacht).
e. Den Pass mit einem frankierten und adressierten R�ckumschlag an den NWJV schicken (ansonsten 10,00 � Bearbeitungsgeb�hr).
f. Der Judoka erh�lt eine vorl�ufige Startberechtigung, mit der er an Pr�fungen, Lehrg�ngen, Turnieren und Meisterschaften teilnehmen darf.
g. Circa zwei Wochen nach Ver�ffentlichung (Einspruchsm�glichkeit anderer Vereine) im �budoka� erh�lt der Judoka den neuen Pass.
h. Danach beim Kreis-Dan-Vorsitzenden die abgelegten Kyu-Pr�fungen nachtragen lassen, bei Dan-Pr�fungen an den Pr�fungsbeauftragten des NWDK wenden.

4. Wann erh�lt ein Judoka eine Wettkampfsperre und wann nicht?

Grunds�tzlich erh�lt jeder Judoka, der die Startberechtigung wechselt, eine dreimonatige Wettkampfsperre.

Ausnahmen:

a. Bei einer Einverst�ndniserkl�rung des abgebenden Vereins (schriftlich auf Vereinsbriefbogen oder mit Vereinsstempel) entf�llt bei Jugendlichen und seit Juni 2005 auch bei Erwachsenen die Wettkampfsperre (einmal im Kalenderjahr m�glich).
b. Bei einem nachgewiesenen Umzug �ber die Ortsgrenze (Kopie Meldebest�tigung).
c. Ein Wechsel zum Jahresende. Bei einem Wechsel im Zeitraum 1.10.-31.12. beginnt die Startberechtigung f�r den neuen Verein ab dem 1. Januar des Folgejahres (Eintreffen in der Gesch�ftsstelle bis zum 31.12.).

Wichtig: Entscheidendes Datum f�r einen Wechsel ist das Eingangsdatum in der Gesch�ftsstelle.    

5. Darf der abgebende Verein bei einem Wechsel der Startberechtigung die Austragung verweigern?

Nein, darf er nicht! Es handelt sich nur um einen Wechsel der Startberechtigung. Da man zugleich in mehreren Vereinen Mitglied sein darf, aber nur f�r einen Verein im Einzelwettkampf startberechtigt sein kann, muss der abgebende Verein die Austragung best�tigen. Die Entscheidung �ber die Startberechtigung liegt immer beim Sportler bzw. bei den Erziehungsberechtigten.

Beitragsforderungen o.�. darf nicht durch Festhalten des Passes Nachdruck verliehen werden.
Hier hilft leider nur ggf. der zivile Rechtsweg. 

6. Ein Judoka will sich nach einer Pause wieder anmelden. Wie verfahre ich?

Im Pass wird der 31.12. des Jahres, in dem die letzte JSM eingeklebt ist, als Austrittsdatum eingetragen. Der alte Verein muss diesen Austritt best�tigen, auch wenn es sich um einen Wiedereintritt in den gleichen Verein handelt. Der neue Verein klebt die aktuelle JSM ein und schickt den Pass an den NWJV, der die Pause best�tigt.

Alternativ kann man auch die fehlenden Jahressichtmarken durchkleben, dann muss der Pass nicht zum Verband geschickt werden (z.B. bei einer nur einj�hrigen Pause und wenn man noch Jahressichtmarken �brig hat).

Wichtig: Ein Judoka, der eine Pause eingelegt hat, erh�lt immer eine dreimonatige Schutzsperre. Es soll gew�hrleistet sein, dass ein Judoka, der eine Pause gemacht hat, mindestens drei Monate trainiert hat, bevor er wieder k�mpft.

7. Gilt eine Sperre beim Wechsel der Startberechtigung auch f�r Pr�fungen und Lehrg�nge?

Nein, es handelt sich um eine reine Wettkampfsperre lt. Sportordnung bzw. Jugendsportordnung.

8. Ich habe mich beim Geburtsdatum verschrieben oder der Name eines Judoka hat sich ge�ndert. Was muss ich machen?

Alle �nderungen auf der 1. Seite m�ssen durch den Verband best�tigt werden. Bei der Zusendung auch hier den frankierten und adressierten R�ckumschlag nicht vergessen (ansonsten 10,00 � Bearbeitungsgeb�hr).

9. Der Judopass ist in der Waschmaschine gelandet und unbrauchbar. Was ist zu tun?

Den alten Pass mit einer neu ausgestellten Zweitausfertigung der Gesch�ftsstelle zusenden (siehe Punkt 3.). Der alte Pass wird ung�ltig gemacht und der neue Pass durch die Passstelle abgestempelt und zur�ckgeschickt. Eine vorl�ufige Startberechtigung wird in diesem Fall nicht ausgestellt.

10. Die Passseiten f�r Wettkampferfolge bzw. Lehrg�nge sind voll. Ben�tige ich einen neuen Pass?

Nein! Es gibt Passseiten zum Nachkleben, die kostenfrei gegen einen frankierten und adressierten R�ckumschlag durch die Gesch�ftsstelle zur Verf�gung gestellt werden. Auf den neuen Passseiten muss die Passnummer eingetragen werden!



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