Mittwoch, 13. November 2024
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Neuregelung Hansoku Make für Diving

Der Ressortleiter Kampfrichterwesen informiert


Neuregelung Hansoku-Make im Fall von "Diving"

Bei den Weltmeisterschaften in Kairo wurde beschlossen, dass im Fall von "Diving" (verbotenes Eintauchen von Tori mit dem Kopf) der betroffene Kämpfer mit Hansoku-Make bestraft wird, gegebenenfalls aber in der Trostrunde wieder kämpfen kann.

Es erfolgt kein Ausschluss vom Turnier!

Dies gilt allerdings nur für "Diving". Die anderen Fälle von direktem Hansoku-Make bleiben davon unberührt.
Diese Regelung gilt ab sofort auf allen Ebenen im Bereich des Deutschen Judo-Bundes.

Stephan Bode
Bundeskampfrichterreferent



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