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Hinweise Insulinpumpe

Der Bundeskampfrichterreferent informiert


Die Bundeskampfrichterkommission informiert:

Hinweis zur Wettkampfteilnahme von Judokas, die eine Insulinpumpe verwenden

In Bezug auf Art. 27 Ziffer 34 der IJF-Wettkampfregel, der das Tragen harter oder metallener Gegenst�nde regelt, gibt die DJB-Kampfrichterkommission folgende Erl�uterung:

F�r Judokas, die eine Insulinpumpe verwenden, gilt folgendes:

Der subkutan (unter der Haut) liegende und nach au�en f�hrende Kunststoffschlauch stellt aus Sicht der Kampfregeln kein Hindernis f�r eine Wettkampfteilnahme dar und f�hrt auch nicht zu einer Bestrafung des K�mpfers. Das am K�rper angebrachte Plastikst�ck, an welches die Insulinpumpe angebracht wird, ist entsprechend mit Tape oder einer Binde abzudecken.

Unber�hrt hiervon ist die Pflicht und Eigenverantwortung des K�mpfers, sicherzustellen, dass eine Wettkampfteilnahme aus �rztlicher Sicht f�r ihn unbedenklich ist.

Stephan Bode
Bundeskampfrichterreferent

 


� NWJV 28.08.2007



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