Der Bundeskampfrichterreferent informiert
Die
Bundeskampfrichterkommission
Hinweis zur Wettkampfteilnahme von Judokas, die eine Insulinpumpe verwenden
In Bezug auf
Art. 27 Ziffer 34 der IJF-Wettkampfregel, der das Tragen harter oder metallener
Gegenstände regelt, gibt die DJB-Kampfrichterkommission folgende Erläuterung:
Für
Judokas, die eine Insulinpumpe verwenden, gilt folgendes:
Der
subkutan (unter der Haut) liegende und nach außen führende Kunststoffschlauch
stellt aus Sicht der Kampfregeln kein Hindernis für eine Wettkampfteilnahme dar
und führt auch nicht zu einer Bestrafung des Kämpfers. Das am Körper
angebrachte Plastikstück, an welches die Insulinpumpe angebracht wird, ist
entsprechend mit Tape oder einer Binde
Unberührt
hiervon ist die Pflicht und Eigenverantwortung des Kämpfers, sicherzustellen,
dass eine Wettkampfteilnahme aus ärztlicher Sicht für ihn unbedenklich ist.
Stephan
Bode
Bundeskampfrichterreferent
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© NWJV
28.08.2007