Der Bundeskampfrichterreferent informiert
Die
Bundeskampfrichterkommission
Hinweis zur Wettkampfteilnahme von Judokas, die eine Insulinpumpe verwenden
In Bezug auf
Art. 27 Ziffer 34 der IJF-Wettkampfregel, der das Tragen harter oder metallener
Gegenst�nde regelt, gibt die DJB-Kampfrichterkommission folgende Erl�uterung:
F�r
Judokas, die eine Insulinpumpe verwenden, gilt folgendes:
Der
subkutan (unter der Haut) liegende und nach au�en f�hrende Kunststoffschlauch
stellt aus Sicht der Kampfregeln kein Hindernis f�r eine Wettkampfteilnahme dar
und f�hrt auch nicht zu einer Bestrafung des K�mpfers. Das am K�rper
angebrachte Plastikst�ck, an welches die Insulinpumpe angebracht wird, ist
entsprechend mit Tape oder einer Binde
Unber�hrt
hiervon ist die Pflicht und Eigenverantwortung des K�mpfers, sicherzustellen,
dass eine Wettkampfteilnahme aus �rztlicher Sicht f�r ihn unbedenklich ist.
Stephan
Bode
Bundeskampfrichterreferent
� NWJV 28.08.2007