Der Bundeskampfrichterreferent informiert
Beschluss der
Bundeskampfrichterkommission
Hinweise zu Ohrenschützern
Die Bundeskampfrichterkommission hat folgenden Beschluss gefasst, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt:
Ab
sofort sind im Bereich des DJB Ohrenschützer bei Wettkämpfen erlaubt, sofern
keine Plastikteile angebracht sind. Der mit Stoff überzogene Plastikschutz am
Ohr ist erlaubt. Die Fotos im Anhang zeigen exemplarisch einen erlaubten
Ohrenschützer. Die Plastikbefestigung in Bild 1 müsste durch Tape oder Band
ersetzt werden.
>>> Fotos zu Ohrenschützern (pdf-Datei)
Stephan
Bode
Bundeskampfrichterreferent
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© NWJV
10.07.2007