Der Ressortleiter Kampfrichterwesen informiert
Neuregelung Hansoku-Make im Fall von "Diving"
Bei den Weltmeisterschaften in Kairo wurde beschlossen, dass im Fall von "Diving" (verbotenes Eintauchen von Tori mit dem Kopf) der betroffene Kämpfer mit Hansoku-Make bestraft wird, gegebenenfalls aber in der Trostrunde wieder kämpfen kann.
Es erfolgt kein Ausschluss vom Turnier!
Dies gilt allerdings nur für "Diving".
Die anderen Fälle von direktem Hansoku-Make bleiben davon unberührt.
Diese Regelung gilt ab sofort auf allen Ebenen im Bereich des Deutschen
Judo-Bundes.
Stephan Bode
Bundeskampfrichterreferent