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Kampfregel-Ergänzung vom 17.5.2003

Der Ressortleiter Kampfrichterwesen informiert


Ergänzung zu Artikel 29 (Verletzung, Krankheit oder Unfall)

Da es im Bezug auf die Behandlung von blutenden Verletzungen noch immer Rückfragen gibt, hier noch einmal der neugefasste Art. 29 mit dem Hinweis, dass bei blutenden Verletzungen auch Blutgerinnungsmittel bzw. blutstillende Mittel verwendet werden dürfen (rot markiert!).

 

N e u e r u n g e n:

Artikel 29  (Verletzung, Krankheit oder Unfall)

Die Entscheidung Kachi (Sieg) soll - wenn ein Kämpfer unfähig ist weiterzukämpfen - wegen Verletzung, Krankheit oder Unfall während eines Wettkampfes von dem Kampfrichter nach Absprache mit den Außenrichtern entsprechend folgender Klauseln gegeben werden:

(a)    Verletzung

1. wenn die Ursache für die Verletzung dem verletzten Kämpfer zugeschrieben wird, verliert dieser den Kampf

2. wenn die Ursache für die Verletzung dem unverletzten Kämpfer zugeschrieben wird, verliert der unverletzte Kämpfer den Kampf

3. wenn es unmöglich ist, die Ursache für die Verletzung einem der beiden Kämpfer zuzuschreiben, verliert der Kämpfer den Kampf, der nicht fähig ist, weiterzukämpfen.

(b)   Krankheit    

Im Allgemeinen verliert der Kämpfer den Kampf, der während eines Kampfes krank wird und den Kampf nicht fortsetzen kann.

(c)    Unfall

Wenn durch äußeren Einfluss ein Unfall eintritt (höhere Gewalt), kann der Wettkampf nach Rücksprache mit der Kampfrichterkommission annulliert oder verschoben werden.
In diesen Fällen von höherer Gewalt hat die Wettkampfleitung die letzte Entscheidung.

 

Medizinische Untersuchung

Der Kampfrichter kann den Arzt rufen, um den Kämpfer zu untersuchen in Fällen, wo eine größere Verletzung des Kopfes oder des Rückens (Wirbelsäule) auftritt oder wann immer der Kampfrichter eine größere oder schwere Verletzung annimmt.
In diesem Fall soll der Arzt den Kämpfer in der kürzest möglichen Zeit untersuchen und dem Kampfrichter mitteilen, ob der Kämpfer weiterkämpfen kann oder nicht.

Der Wettkämpfer kann den Kampfrichter um eine medizinische Untersuchung bitten, aber in diesem Fall ist der Wettkampf beendet. Der Kämpfer verliert mit Kiken-gachi

Der Arzt kann ebenfalls um eine Intervention für seinen Kämpfer bitten. Aber in diesem Fall ist der Wettkampf beendet. Der Kämpfer verliert mit Kiken-gachi.

 

Anhang Artikel 29  (Verletzung, Krankheit oder Unfall)

Generell ist auf der Wettkampffläche nur ein Arzt für jeden Kämpfer gestattet. Sollte der Arzt Hilfe benötigen, muss der Kampfrichter erst informiert werden. Der Coach darf niemals auf die Wettkampffläche.

 

Medizinische Hilfe

Wenn  der Arzt (vom Kampfrichter gerufen) zu einem Kämpfer kommt, soll die Hilfe in der kürzest möglichen Zeit gegeben werden.
Beispiele: Im Falle eines gebrochenen Nagels darf der Arzt helfen, den Nagel zu schneiden.

Der Arzt darf ebenfalls bei einer Hodenverletzung helfen.

Wenn der Arzt eingreift (auf Bitte des Wettkämpfers), soll der Kampfrichter den Wettkampf als beendet ansehen und Sore-made ansagen. Dann sollte der Arzt den verletzten Kämpfer behandeln, der dann den Kampf mit Kiken-gachi verliert.

 

Medizinisches Eingreifen bei einer blutenden Verletzung

Aus Sicherheitsgründen, wann immer es zu Blutungen kommt, sollen diese komplett versorgt werden, durch Tape, Bandagen, Nasentampons (es ist erlaubt, Blutgerinnungsmittel bzw. blutstillende Mittel zu benutzen).

Beachte:

Wendet der Arzt irgendwelche Behandlungen an - mit Ausnahme der oben genannten Situationen - so gewinnt der Gegner durch Kiken-gachi.

Artikel 29 - Verletzung, Krankheit oder Unfall (Fortsetzung)

Wenn der akkreditierte Mannschaftsarzt nach einer Untersuchung des verletzten Kämpfers den Kampfrichtern rät, dass der Wettkämpfer den Kampf nicht fortsetzen kann, soll der Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern den Wettkampf beenden und Kiken-gachi anzeigen.
Wenn nach einer Verletzung eines oder beider Wettkämpfer der Kampfrichter und die Außenrichter der Meinung sind, dass der Wettkampf nicht fortgesetzt werden sollte, soll der Kampfrichter den Wettkampf beenden und das Ergebnis Kiken-gachi anzeigen.

Blutende Verletzungen

Wenn eine blutende Verletzung auftritt, soll der Kampfrichter den Arzt rufen, um dem Kämpfer zu helfen mit der Intention, das Blut zu stoppen und zu isolieren.
In Fällen von Blutungen soll der Kampfrichter aus Sicherheitsgründen den Arzt so oft wie notwendig rufen. Es ist nicht erlaubt weiterzukämpfen, wenn man blutet.

Die selbe Blutung kann von dem Arzt zweimal versorgt werden. Tritt die selbe Verletzung zum dritten Mal auf, dann soll der Kampfrichter (nach vorheriger Beratung mit den Außenrichtern) den Wettkampf beenden, mit der Intention, die Unversehrtheit des Kämpfers zu schützen. In diesem Fall soll der Kämpfer durch Kiken-gachi verlieren.

Kleinere Verletzungen oder Wunden

Zum Beispiel im Fall eines ausgerenkten Fingers soll der Kampfrichter den Kampf unterbrechen (durch Matte oder Sono-mama) und dem Wettkämpfer erlauben, den Finger einzurenken. Diese Handlung sollte sofort gemacht werden und der Wettkampf sollte weiterlaufen.
Es soll dem Kämpfer erlaubt werden, den selben Finger zweimal einzurenken. Wenn die selbe Verletzung zum dritten Mal auftritt, soll angenommen werden, dass der Wettkämpfer nicht in der Verfassung ist, den Wettkampf fortzusetzen und deshalb soll der Wettkampf beendet werden, indem der Wettkämpfer mit Kiken-gachi verliert.

 

Anhang zu Artikel 29 – Verletzung, Krankheit oder Unfall (Fortsetzung)

Wenn während eines Kampfes Uke durch eine Aktion von Tori verletzt wird und Uke nicht weiterkämpfen kann, soll das Kampfrichterteam den Fall analysieren und gemäß den Regeln entscheiden.
Jeder Fall ist für sich zu beurteilen  (siehe Artikel 29 – (a) 1, 2, 3)

Fälle des Erbrechens

Jede Art des Erbrechens eines Wettkämpfers resultiert in Kiken-gachi für den anderen Kämpfer.
(vergl. Paragraph: b) Krankheit)

Im Fall, dass Tori bei einer absichtlichen Aktion ein Verletzung von Uke verursacht, soll die zu vergebende Strafe direkt Hansoku-make sein, unabhängig von anderen Entscheidungen, die von der sportlichen Leitung oder dem Sportdirektor getroffen werden können.

Im Fall, dass ein Arzt, der für den Wettkämpfer verantwortlich ist, deutlich bemerkt - besonders im Fall von Würgetechniken - dass eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit seines Wettkämpfers besteht, kann er an den Rand der Tatami gehen und den Kampfrichtern zurufen, den Wettkampf sofort zu stoppen. Die Kampfrichter müssen alle notwendigen Schritte ergreifen, dem Arzt zu helfen. 

Solch eine Intervention bedeutet konsequenterweise den Verlust des Wettkampfes und soll daher nur in extremen Fällen angewandt werden.

Bei IJF-Meisterschaften soll der Mannschaftsarzt einen medizinischen Grad haben und muss sich vor dem Wettkampf registrieren lassen. Er ist die einzige Person, die auf dem dafür vorgesehenen Platz sitzen darf. Er muss entsprechend zu erkennen sein, z. B. durch das Tragen eines Rotkreuz-Armbandes.

Wenn eine nationale Föderation einen Mannschaftsarzt für ihre Mannschaft akkreditiert, dann muss sie auch für die Handlung ihres Arztes die Verantwortung übernehmen.

Die Ärzte müssen über die Regeln und Interpretationen informiert sein.

Vor jeder IJF-Meisterschaft  wird durch den IJF-Kampfrichterdirektor eine Besprechung für die Mannschaftsärzte organisiert.



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