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Mitteilungen Jugend 30.11.2007


Mitteilungen der NWJV-Jugendleitung


Änderung der NWJV-Jugendsportordnung ab 1.1.2008

Der Verbandsjugendtag des NWJV hat am 30.11.2007 folgende Änderung der Jugendsportordnung beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten:

 

III. Sportverkehr

1. Kampfgericht

ALT:

….

g) Der Ausrichter ist für die Gestellung von Sanitätern verantwortlich. Bis zu einer Zahl von 4 Matten müssen zwei Sanitäter anwesend sein. Pro weitere Matte je ein weiteren Sanitäter. Bei Landesturnieren und Westdeutschen Meisterschaften muss zusätzlich ein Arzt anwesend sein. Bei Westdeutschen Meisterschaften wird der Arzt vom NWJV bezahlt. Die Einsatzplanung der Ärzte für die Landesturniere und Westdeutschen Meisterschaften erfolgt durch den Verbandsarzt.

….

NEU:

….

g) Der Ausrichter ist für die Gestellung von Sanitätern verantwortlich. Bis zu einer Zahl von 4 Matten müssen zwei Sanitäter, davon mindestens ein Rettungssanitäter ersatzweise ein Arzt, anwesend sein. Pro weitere Matte je ein weiterer Sanitäter. Bei Landesturnieren und Westdeutschen Meisterschaften muss zusätzlich ein Arzt anwesend sein. Bei Westdeutschen Meisterschaften wird der Arzt vom NWJV bezahlt. Die Einsatzplanung der Ärzte für die Landesturniere und Westdeutschen Meisterschaften erfolgt durch den Verbandsarzt.

….

 

Änderung der NWJV-Jugendordnung ab 1.1.2008

Der Verbandsjugendtag des NWJV hat am 30.11.2007 folgende Änderung der Jugendordnung beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten:

 

7. Voraussetzungen für die Mitarbeit im Jugendbereich

ALT:

e) Die Vertreter der Jugend des Verbandes - kurz Jugendsprecher - dürfen nicht älter als 18 Jahre sein.

NEU:

...

e) Die Vertreter der Jugend des Verbandes - kurz Jugendsprecher - dürfen nicht älter als 23 Jahre sein

 

8. Wahlen

ALT:

a) Wahlen der Jugendsprecher/in

Der/die Jugendsprecher und Jugendsprecherinnen werden von den aktiven Mitgliedern des Landeskaders aus deren Reihen jährlich gewählt.

NEU:

a) Wahlen der Jugendsprecher/in

Die Jugendsprecherin und der Jugendsprecher werden von den Jugendsprechern der Vereine sowie den Landes- und Bezirkskadersprechern gewählt.
Diese Wahl findet auf einer Versammlung statt, die vor dem Verbandsjugendtag stattfindet. Die Durchführung dieser Versammlung obliegt dem NWJV-J-Team in Zusammenarbeit mit der Verbandsjugendleitung. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Verbandsjugendtag.

 

 


© NWJV 30.11.2007



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