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Neuregelungen im Jugendbereich ab 2005


Neuregelungen im Jugendbereich ab 2005


 

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Wettkampfordnung des DJB / Teil C, Stand 15.01.05

 

§ 2 Gewichtsklassen

männlich

U11

Einzel/Mannschaft

Empfehlung: Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z. B. 5er-Pools)

U14

Einzel

-31

-34

-37

-40

-43

-46

-50

-55

-60

+60

Mannschaft

 

-34

-37

-40

-43

-46

-50

-55

+55

 

U17

Einzel

-43

-46

-50

-55

-60

-66

-73

-81

-90

+90

Mannschaft

 

-46

-50

-55

-60

-66

-73

+73

 

 

U20

 

 

 

-55

-60

-66

-73

-81

-90

-100

+100

weiblich

U11

Einzel/Mannschaft

Empfehlung: Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z. B. 5er-Pools)

U14

Einzel

-30

-33

-36

-40

-44

-48

-52

-57

-63

+63

Mannschaft

 

-33

-36

-40

-44

-48

-52

-57

+57

 

U17

Einzel

 

-40

-44

-48

-52

-57

-63

-70

-78

+78

Mannschaft

 

 

-44

-48

-52

-57

-63

-70

+70

 

U20

 

 

 

-44

-48

-52

-57

-63

-70

-78

+78

Zusatzregelungen zu den Alters- und Gewichtsklassen im Jugendbereich

Bei Einzelturnieren kann die sportliche Leitung beim Wiegen in der untersten und obersten Gewichtsklasse das tatsächliche Körpergewicht ermitteln lassen und im Bedarfsfall eine untere oder obere Gewichtsklasse hinzufügen.

Maßgeblich für die Altersklasseneinteilung ist der Jahrgang, nicht das Alter!

Mindestgewicht bei Mannschaftsmeisterschaften/-turnieren im Jugendbereich

U14 w

-33 kg

> 28 kg

+57 kg

> 52 kg

U14 m

-34 kg

> 28 kg

+55 kg

> 50 kg

U17 w

-44 kg

> 36 kg

+70 kg

> 63 kg

U17 m

-46 kg

> 40 kg

+73 kg

> 73 kg

 

§ 3 Wettkampfzeiten

U 11 m/w               2 Minuten
U 14 m/w               3 Minuten
U 17 m/w               4 Minuten
U 20 m/w               4 Minuten

 

 

§ 12 Sonderregelungen Jugend

Im Jugendbereich gelten folgende Ergänzungen zu den Wettkampfregeln:

(1)   Mattenfläche

       Die Mindestgröße der Wettkampffläche beträgt bei:

       U11 m/w       5m x 5m       Sicherheitsfläche 2m       Zwischenraum 3m

       U14 m/w       5m x 5m       Sicherheitsfläche 2m       Zwischenraum 3m

       U17 m/w       6m x 6m       Sicherheitsfläche 3m       Zwischenraum 3m

 

 (2)  Judogi

       Ab Gruppenebene dürfen die Männer / Frauen unter 17 Jahren ein Vereins-,

       ein Leistungs- und ein Kaderabzeichen am Judogi tragen.

       Im übrigen gelten die Werberichtlinien des DJB.

 

 (3)  Shime-waza

       Bei der U11 und U14 sind alle Würgetechniken verboten.

 

 (4)  Kansetsu-waza

       a)  Bei der U11 sind alle Hebeltechniken verboten.

       b)  Bei der U14 und U17 sind alle Hebeltechniken im Stand und vom Stand
zum Boden verboten.

       c)  Bei der U14 und U17 gilt die Wirkung einer Hebeltechnik als deutlich genug, wenn die

            Technik einwandfrei angesetzt ist (wobei der gehebelte Arm fixiert und unter

            Kontrolle sein muss). In diesem Fall soll der Kampfrichter "Ippon" ansagen, auch

            wenn der Gehebelte nicht aufgibt.

             

(5)   Tachi-waza

       a)  Bei der U11 ist Tani-otoshi verboten.  

       b)  Bei der U11 und U14 sind verboten:

            1.  Beinfasser-Techniken als Angriffstechniken (wie z.B. Kata-ashi-dori und Ryo-ashi-

                 dori, Morote-gari und Koshiki-daoshi und deren Varianten)

 

 

 

 

            2.  Techniken, die auf einem oder beiden Knien angesetzt werden

 

 

            3.  Abtauchtechniken

 

 

            4.  Der Griff um den Nacken ohne dabei den Judogi zu greifen (insbesondere zur

                 Ausführung von Kubi-nage),

            5.  Der ständige Griff in den Nacken oder auf den Rücken. Erlaubt ist dies nur zur direkten

                 Wurfausführung.

       c)  Gegendrehtechniken gegen einbeinige Eindrehtechniken (z.B. Uchi-mata-gaeshi) werden in

            der U11 und U14 nicht bewertet.

 

 

       d)  Die „5-Sekunden-Regelung“ findet in der U11 und U14 keine Anwendung.

 

(6)   Bewertungen

       Bewertungen in der U11 und U14:

       a)  Wertungen für Nage-waza: Ippon, Waza-ari und Yuko

       b)  Wertungen für Osae-komi-waza: 25 Sekunden für Ippon, 20 Sekunden für Waza-ari

            und 15 Sekunden für Yuko

 

(7)   Bestrafungen

     Bei der U11 wird jede verbotene Handlung mit Matte oder je nach Situation  mit

     Sono-mama unterbrochen und dem/der zuwiderhandelnden Kämpfer/in wird die

       verbotene Handlung erklärt. Eine Bestrafung erfolgt nicht.

     Bei der U14 wird jede verbotene Handlung mit Matte oder je nach Situation mit

     Sono-mama unterbrochen und dem/der zuwiderhandelnden Kämpfer/in wird die

       verbotene Handlung erklärt. Eine Bestrafung mit Shido erfolgt erst im Wiederholungsfalle.

       Das erste Shido wird auf der Wertungstafel angezeigt, fließt aber noch nicht in die Wertung

       ein. Erst beim zweiten Shido erhält der/die andere Kämpfer/in ein Yuko.

       Ausnahmen sind für beide Altersklassen die verletzungsgefährlichen  Handlungen, die

       mit Hansoku-make zu bestrafen sind. Hier erfolgt die Bestrafung bereits beim ersten Mal.

 

 

 

 

Erläuterungen zur Handhabung der neuen Regeln im Jugendbereich.

 

(Gültig ab 1.1.05)

 

Zu Punkt  4. Kansetsu-waza

 

b. Bei der U 14 und U 17 sind alle Hebeltechniken im Stand und von Stand zum Boden

    verboten (in Kraft gesetzt durch das DJB Präsidium am 14.01.05).

    Bei U14 erfolgt erst Belehrung, bei Wiederholung Shido.

    Bei U17 wird mit Shido bestraft.

    Ausnahme bei U14/17 der Angegriffene verletzt sich so stark, dass er nicht weiter kämpfen

    kann, dann erfolgt Hansoku-make.

c. das Wort „soll“ der KR Ippon geben bedeutet, der Kampfrichter gibt Ippon !!

 

Zu Punkt 5. Tachi-waza:

 

a.) Bei der U 11 ist Tani-otoshi generell verboten, auch als Angriffstechnik  (dies bezieht sich      

     auch auf verwandte Kontertechniken nach hinten und Varianten von Tani-otoshi).

     Der Kampf wird mit Matte unterbrochen, der/die Kämpfer/in wird belehrt und der

     Kampf geht im Stand weiter.

     Ausnahme: Der Geworfene hat eine Vorteilsposition (Osae-Komi) dann geht es un-

     mittelbar im Boden weiter, eine Belehrung erfolgt nach Ippon, Toketa oder Matte.     

 

     Kann der Geworfene auch nach einer Pause und „Trost“ nicht weiterkämpfen, so verliert 

     der unverletzte Kämpfer den Kampf. (Der KR muss sicher sein, dass eine schwere Beein-

     trächtigung vorliegt.)

 

b.) Bei der U 11 und U 14 sind verboten:

     Punkt 1 - 5: die Techniken werden unterbrochen, es erfolgt die Belehrung (bei U 14

     im Wiederholungsfall die Bestrafung mit Shido) und es geht im Stand weiter.

 

      b(1) Beispiele: es ist verboten, ein Bein zu fassen und danach z. B. O-uchi-gari oder  

                             eine andere Technik anzusetzen. 

                              

                             es ist erlaubt, O-uchi-gari oder eine andere Technik anzusetzen und

                             danach ein Bein zu fassen.

 

      Punkt 5: Das Greifen in den Nacken oder auf den Rücken ist verboten.

      Erlaubt ist dies nur zur direkten Wurfausführung.

      Hierbei ist es egal ob der Arm von oben kommt oder unter dem Arm auf den Rücken

      gegriffen wird.

 

c.) ……….. nicht bewertet und nicht bestraft. Es kann im Boden weitergekämpft werden.

     Bezieht sich auf Gegendreher bei einbeinigen Techniken (sonst ist es Tani-otoshi).

     Begründung: Es ist bei einbeinigen Eindrehtechniken nicht immer zu erkennen, ob der

     Angreifer selbst zusammenbricht oder gegengedreht wurde, deshalb nicht bewerten, nicht

     bestrafen und im Boden weiterkämpfen lassen.

 

Zu Punkt  7. Bestrafungen:

 

Sollte es bei U 14 zu Golden Score kommen, so ist erneut jede strafbare Handlung  erst zu erklären und im Wiederholungsfall zu bestrafen. Der erste Shido beendet den Kampf nicht (da es ja keinen Koka gibt), er wird aber auf der Tafel angezeigt.

 

Sollte es nach Golden Score zum Hantei kommen und es ist ein Shido angezeigt, so zählt dieser als Kinsa. Bei Gleichstand der Kinsa zählt ein durch eine Technik erzieltes Kinsa mehr.

 

Sollte bei U11/U14 in einer Osae-komi-Position Tori eine strafbare Handlung begehen, so erfolgt Matte, Tori wird belehrt (bei U 14 im Wiederholungsfall bestraft) und es geht im Stand weiter.

 

Anwendung von Artikel 29:

 

Bei U11/U14 gilt die alte Version des Art. 29 (vgl. IJF Regelwerk gültig bis 31.12.02).

 

 

Mit Genehmigung des Präsidiums

 

Stephan Bode

Bundeskampfrichterreferent

 

Rauris, 14.01.05



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