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Mitteilungen Jugend 30.11.2007


Mitteilungen der NWJV-Jugendleitung


�nderung der NWJV-Jugendsportordnung ab 1.1.2008

Der Verbandsjugendtag des NWJV hat am 30.11.2007 folgende �nderung der Jugendsportordnung beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten:

 

III. Sportverkehr

1. Kampfgericht

ALT:

�.

g) Der Ausrichter ist f�r die Gestellung von Sanit�tern verantwortlich. Bis zu einer Zahl von 4 Matten m�ssen zwei Sanit�ter anwesend sein. Pro weitere Matte je ein weiteren Sanit�ter. Bei Landesturnieren und Westdeutschen Meisterschaften muss zus�tzlich ein Arzt anwesend sein. Bei Westdeutschen Meisterschaften wird der Arzt vom NWJV bezahlt. Die Einsatzplanung der �rzte f�r die Landesturniere und Westdeutschen Meisterschaften erfolgt durch den Verbandsarzt.

�.

NEU:

�.

g) Der Ausrichter ist f�r die Gestellung von Sanit�tern verantwortlich. Bis zu einer Zahl von 4 Matten m�ssen zwei Sanit�ter, davon mindestens ein Rettungssanit�ter ersatzweise ein Arzt, anwesend sein. Pro weitere Matte je ein weiterer Sanit�ter. Bei Landesturnieren und Westdeutschen Meisterschaften muss zus�tzlich ein Arzt anwesend sein. Bei Westdeutschen Meisterschaften wird der Arzt vom NWJV bezahlt. Die Einsatzplanung der �rzte f�r die Landesturniere und Westdeutschen Meisterschaften erfolgt durch den Verbandsarzt.

�.

 

�nderung der NWJV-Jugendordnung ab 1.1.2008

Der Verbandsjugendtag des NWJV hat am 30.11.2007 folgende �nderung der Jugendordnung beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten:

 

7. Voraussetzungen f�r die Mitarbeit im Jugendbereich

ALT:

e) Die Vertreter der Jugend des Verbandes - kurz Jugendsprecher - d�rfen nicht �lter als 18 Jahre sein.

NEU:

...

e) Die Vertreter der Jugend des Verbandes - kurz Jugendsprecher - d�rfen nicht �lter als 23 Jahre sein

 

8. Wahlen

ALT:

a) Wahlen der Jugendsprecher/in

Der/die Jugendsprecher und Jugendsprecherinnen werden von den aktiven Mitgliedern des Landeskaders aus deren Reihen j�hrlich gew�hlt.

NEU:

a) Wahlen der Jugendsprecher/in

Die Jugendsprecherin und der Jugendsprecher werden von den Jugendsprechern der Vereine sowie den Landes- und Bezirkskadersprechern gew�hlt.
Diese Wahl findet auf einer Versammlung statt, die vor dem Verbandsjugendtag stattfindet. Die Durchf�hrung dieser Versammlung obliegt dem NWJV-J-Team in Zusammenarbeit mit der Verbandsjugendleitung. Die Wahl bedarf der Best�tigung durch den Verbandsjugendtag.

 

 


� NWJV 30.11.2007



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