Jugend - Kaderkriterien
Â
Kriterien für
die Erlangung eines Kaderabzeichens
Die Verbandsjugendleitung hat in Absprache mit den Landes- und Bezirkstrainern neue Kaderkriterien beschlossen. Diese sollen allen Judokas, Heimtrainern und Eltern transparent machen, wann und wofür jemand ein Kaderabzeichen bekommt. Zusätzlich wurde ein Vordruck "Antrag auf ein Kaderabzeichen" erstellt. Diesen Vordruck kann man im Internet abrufen und an den betreffenden Bezirks- oder Landestrainer schicken. Damit sollen alle Judokas die gleiche Chance erhalten, ein Kaderabzeichen zu erlangen.
>>> Antrag auf ein Kaderabzeichen (pdf-Datei / 65 KB)
U 15 (5 Bezirkskader, E-Kader)
- sportliche Erfolge (mindestens
2) auf Bezirksebene (Platz 1-3)
- und sportlicher Erfolg auf
Landesebene (Platz 1-5) oder Nominierung für die Bezirksauswahl (NRW-Pokal U15)
- mindestens 40 Punkte beim Vielseitigkeitswettbewerb
(zur Talentsichtung)
- 5 x pro Woche Sport
(Vereinstraining, Stützpunkttraining, Schulsport und Laufen)
- regelmäßige Teilnahme an
mindestens einem Stützpunkttraining (Talentzentrum oder Landesleistungsstützpunkt)
- regelmäßige Teilnahme am
Vereinstraining
- Teilnahme an Bezirks- und
Landesrandoris
- Teilnahme an Kaderlehrgängen
- Teilnahme an mindestens 2
Landesturnieren jährlich
- Teilnahme an den
Bundessichtungsturnieren in Backnang und Duisburg/Bottrop
- positive Einstellung zum Wettkampfsport
Kaderabzeichen
-
Nach Erlangen des
Kaderabzeichens weiter die Kriterien einhalten.
- Die Bezirkskaderabzeichen
werden durch die Bezirkstrainer vergeben.
- Das Kaderabzeichen darfÂ
bei allen Veranstaltungen getragen werden.
- U 15-Judokas dürfen im
ersten Jahr U 17 das Bezirkskaderabzeichen noch tragen.
U 17
(Landeskader, D-Kader)
Persönliches
- Positive
Einstellung zum Leistungssport
- Erarbeitung eines
individuellen Kämpferprofils (ausgefüllter
Vordruck)
- Trainingsdokumentation
(siehe Vorlage)
- Zusammenarbeit mit Heim-,
Stützpunkt- und Landestrainer
- gesunde Ernährung
- Antidopingerklärung
Training
- tägliches
Training (Vereins-, Stützpunkttraining - Judo, Kraft, Konditions-,
Koordinationstraining)
- Teilnahme am Stützpunkttraining
eines Landesleistungsstützpunktes (1-2 mal wöchentlich)
- regelmäßige Teilnahme am
Vereinstraining
- Teilnahme an Landesrandoris
- Teilnahme an Kaderlehrgängen
Erfolge
- sportliche
Erfolge (mindestens 2) auf Landesebene
- und sportlicher Erfolg auf
Bundesebene (Platzierung 1-7 bei DEM, IDEM, Bremen/Bad Blankenburg U17, Medaille
Bundessichtungsturnier U16 Herne/Holzwickede, 1. Platz
Bundessichtungsturnier/Nord Bremen/Osnabrück) oder Nominierung für den
Deutschlandpokal (nur für die Veranstaltung)
Kaderabzeichen
- Nach Erlangen
des Kaderabzeichens weiter die Kriterien einhalten
- Das Kaderabzeichen darf bei
allen Veranstaltungen getragen werden.
- U 15-Judokas dürfen im
ersten Jahr U 17 das Bezirkskaderabzeichen noch tragen.
- Die Kaderabzeichen werden
durch die Landestrainer vergeben.
Â
U 20
(Landeskader, D-Kader)
Persönliches
- Positive
Einstellung zum Leistungssport (Wille, Motivation, Disziplin, Eigeninitiative,
Zielorientierung)
- Führung einer
Trainingsdokumentation (*)
- Intensive Zusammenarbeit
mit Heim-, Stützpunkt- und Landestrainer
- Durchführung und
Dokumentation eines Krafttraining- und Konditionsplans (**) (***)
- gesunde, ausgewogene und leistungssportorientierte Ernährung über das ganze
Jahr
- Antidopingerklärung
abgeben
Training
- Mindestens 8
Trainingseinheiten pro Woche (3-4 x Judo, 2 x Krafttraining nach Plan, 1-2 x
Konditionstraining nach Plan, zusätzlich Koordinations- und Stabilisationstraining
- Teilnahme am Stützpunkttraining
inkl. Techniktraining in Köln (Bezirke Arnsberg/Düsseldorf/Köln/Münster)
oder in Osnabrück (Bezirke Münster/Detmold) (1-2 x pro Woche)
- zusätzliche Teilnahme am zugeordneten Landesleistungsstützpunkt (1-2 x pro
Woche)
- regelmäßige Teilnahme an den Landes bzw. Gruppenrandoris
Erfolge
- Sportlicher
Erfolg auf Bundesebene Platz 1-7 DEM, 1-7 IDEM, 1-7 Bremen/Bad Blankenburg U20,
1-5 Ranglistenturnier U20/F/M, 1-5 BOT Mannheim U19, 1.Platz Bremen/Osnabrück
U19)
- 1. Jahr U 20 (Erfüllung
der Kriterien U17 aus dem Vorjahr)
Schule/Beruf
- Planung der
dualen Karriere
- sportfreundliche Schule,
Teil- und Vollzeitinternate
- nach Schulabschluss Orientierung zum BLZ Köln
Kaderabzeichen
- Die
Kaderabzeichen werden durch den zuständigen Landestrainer vergeben.
- Das vergebene
Kaderabzeichen darf bei allen U 20- und Erwachsenen-Maßnahmen getragen
werden, vorausgesetzt, es handelt sich um einen Einsatz für den NWJV.
- Beim Altersklassenwechsel
von der U 17 in die U 20 darf das NWJV-Kaderabzeichen bei Maßnahmen getragen
werden. Jedoch müssen die Judokas im ersten Jahr U 20 die Kaderkriterien der U
20 erfüllen, um das Kaderabzeichen im folgenden Jahr weiterhin tragen zu dürfen.
(*) Zur Trainingsdokumentation wird vom Judoka ein Trainingstagebuch geführt. Das Trainingstagebuch wird am Monatsende dem Landestrainer und dem Heimtrainer per Mail geschickt.
(**) Krafttrainingsplan: Dieser wird nach den jeweiligen Krafttests (min. 2 x im Jahr) zusammen mit dem Heimtrainer und dem Athleten erstellt. Die Ergebnisse werden am Monatsende dem Landestrainer und dem Heimtrainer per Mail geschickt.
(***) Konditionsplan: Dieser wird nach den jeweiligen Krafttests (min. 2 x im Jahr) zusammen mit dem Heimtrainer und dem Athleten erstellt. Die Ergebnisse werden am Monatsende dem Landestrainer und dem Heimtrainer per Mail geschickt.
Â
Â
Anmerkungen:
- Athleten können einen Antrag stellen (pdf-Datei / 65 KB)
- Beim NRW-Pokal U 15 und beim Deutschlandpokal U 17 müssen die jeweiligen Mannschaften komplett mit dem Kaderabzeichen ausgerüstet sein. (Athleten, die die Kriterien ansonsten nicht erfüllen, dürfen das Abzeichen nur bei dieser Veranstaltung tragen.)
Â
Â
© NWJ
V 04.06.2009