NWJV-Geschäftsstelle
Hinweise zum Kinderpass
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Abnahme des Kinderpasses (für 5- bis 7-Jährige) nicht zusätzlich der Erwerb des normalen Judopasses erforderlich ist. Die Jahressichtmarken (im 5., 6. und 7. Lebensjahr) werden in den Kinderpass geklebt. Dies reicht zum Nachweis der aktiven Verbandszugehörigkeit (Versicherungsschutz) aus.
Der Erwerb des normalen Judopasses ist in diesem Fall erst im 8. Lebensjahr erforderlich. Der Weiß-Gelbgurt wird dann aus dem Kinderpass in den normalen Judopass übertragen.