NWJV aktuell - 4. Mai 2005
Anträge direkt bei der VBG
Freiwilliger
Versicherungsschutz für"s Ehrenamt
Über den gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz hinaus besteht nunmehr aufgrund einer Gesetzesänderung
die Möglichkeit, dass gemeinnützige Organisationen ihre nach Satzung gewählten
Funktionsträger freiwillig gegen Berufsunfälle mit einem sehr günstigen
Jahresbeitrag von 2,73 € je Ehrenamtsträger bei der für sie zuständigen
Berufsgenossenschaft versichern können.
Mit der für die Sportvereine
zuständigen Berufsunfallversicherung - der VBG in Hamburg - konnte der LandesSportBund
Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit der Sporthilfe NRW als Sozialwerk des
LandesSportBundes erreichen, dass die Vereine den Versicherungsschutz für die
nach Satzung gewählten Funktionsträger direkt bei der VBG beantragen können.
Der Antrag steht zum Download im Internet unter www.vbg.de bereit oder kann telefonisch unter 0 40 / 51 46 29 40 oder per Post bei der VBG Hauptverwaltung, Deelbögenkamp 4, 22281 Hamburg angefordert werden.