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Kampfregel-Änderungen zum 1.5.2003

Der Ressortleiter Kampfrichterwesen informiert


Kampfregeln Judo

Änderungen für Judo-Wettkämpfe

für alle Altersklassen von U 11 bis Frauen/Männer (Punkte I. bis V.)
für die Altersklassen U 17 bis Frauen/Männer (Punkt VI.) - siehe auch Hinweis! -

- Einzel- und Mannschaftskämpfe –

 

I. Strafen

1. Es gibt nur noch zwei Strafenbereiche!
- Chui und Keikoku entfallen -

Alle im Kampfrichter-Regelwerk aufgeführten Shido-  und Chui-Vergehen werden nur noch mit Shido bestraft.
Alle unter Keikoku und Hansoku-make aufgeführten verbotenen Handlungen werden  mit Hansoku-make geahndet.

2. Für die Anzeigetafel ergibt sich dadurch nachfolgende Änderung:

Beispiel:

Kämpfer Blau erhält das erste Shido, Kämpfer Weiß dafür ein Koka

Blau erhält das zweite Shido; Weiß: Koka zurück, ein Yuko

Blau erhält das dritte Shido; Weiß: Yuko zurück, ein Wazaari

Im Falle einer vierten Strafe für Blau wird sofort Hansoku-make angezeigt.

Der Kampf ist für Blau verloren. Ein evtl. Weiterkämpfen in der Trostrunde o. ä. ist jedoch möglich.

Weiß, Hansoku-make;
als Direktstrafe bedeutet Hansoku-make Ausschluss aus dem gesamten Turnier.
(Ausnahme: Sonderregelung für die Bundesliga)

 

II. Kawazu-gake

Der im Regelwerk aufgeführte „klassische Fall“ von Kawazu-gake wird mit Hansoku-make bestraft. Ebenso wird jeder Fall von „Beinumschlin­gen“ zur Ausführung eines Wurfes mit Hansoku-make bestraft, wenn Tori seinen Gegner anhebt und dabei zur Wurfausführung eine Körperdrehung nach hinten macht und mitfällt.
Das Umschlingen des Beines zur Ausführung von z. B. O-soto-gari, O-uchi-gari ist nicht verboten und wird aus diesem Grunde nicht bestraft.

 

III. Arzt

Wenn der Hauptkampfrichter den Arzt auf die Matte bittet, bleiben die Außenrichter auf ihren Stühlen sitzen.
Wenn der Arzt den Abbruch des Kampfes empfiehlt, kommen die Kampfrichter zur Beratung zusammen bzw. wenn es der Hauptkampfrichter für nötig hält.

 

IV. Verbeugung der Kämpfer

Verbindlich ist die Verbeugung der Kämpfer nur noch an der Ausgangsposition vor Beginn und am Ende des Kampfes.
Diese Form der Verbeugung muss korrekt durchgeführt werden
- nicht nur mit einem Kopfnicken -.

 

V. Golden Score

Wenn ein Kämpfer seinen Gegner in Osae-komi hält, läuft die Uhr weiter bis Ippon erreicht ist. Wird der Haltegriff vorher gelöst - z. B. Toketa oder Matte - so zählt das Resultat bis zu diesem Zeitpunkt.
Sollte Uke, während der Haltegriff läuft, mit einer Würgetechnik zum Erfolg kommen, so wird dieses Resultat gewertet.

(Hinweis: Die Golden-Score-Regelung kommt in den Altersklassen U 11 und U 13 nicht zur Anwendung!)

 

VI. Artikel 29: Verletzung, Krankheit, Unfall
(gilt nicht für U 11/U 13/U 15)

Unterteilung des Verletzungsartikels in vier Bereiche:

1. Sichtbare kleinere Verletzungen

Im Prinzip kann der Arzt so oft wie nötig gerufen werden, es gibt keine Verletzungskreuze mehr.

Beispiel:
Nageleinriss am Ringfinger, Arzt hilft.
Nageleinriss am Zeigefinger, Arzt hilft.
Nageleinriss am Mittelfinger, Arzt hilft.
usw.
Wenn der dritte oder mehr Nageleinrisse vorkommen, scheint mit den Nägeln etwas nicht zu stimmen und logischerweise ist der Kampf zu beenden.

Nasenbluten, Arzt kann helfen.
Blutung an der Stirn, Arzt kann helfen.
Im Prinzip gibt es keine Begrenzung.
Wenn es nötig ist, kann der Arzt ohne Einschränkung gerufen werden.

Ausnahme: Die selbe blutende Verletzung tritt zum zweiten und dritten Mal auf. Beim dritten Mal wird die selbe Verletzung - da sie nicht zu stoppen ist - als schwerwiegend angesehen und der Kampf ist zu Ende.
Bei einem ausgerenkten Finger kann der Kämpfer sich diesen selbst wieder einrenken. Dies kann er zweimal tun, beim dritten Mal ist dies eine schwerwiegende Verletzung und der Kampf ist zu Ende.
(Das Tapen des Fingers ist nicht gestattet).
Dies gilt auch bei einem schweren Krampf, der nicht durch leichtes Schütteln oder Dehnen beim Aufstehen zu lösen ist, sondern der Kämpfer sitzen bleibt und sein Bein massieren muss und längere Zeit braucht, den Krampf zu lösen.
Hier ist der Kampf beim dritten Mal zu beenden.

2. Verletzungen an Kopf, Nacken oder Wirbelsäule

Sieht der Kampfrichter, der beide Kämpfer aufmerksam beobachtet, dass ein Kämpfer sich an Kopf, Hals oder Wirbelsäule verletzt, so muss er den Kampf sofort unterbrechen und den Arzt holen, der den Kämpfer untersuchen muss.
Stellt der Arzt fest, dass der Kämpfer weiter kämpfen kann, so wird der Kampf fortgesetzt.
Stellt der Arzt die Kampfunfähigkeit des Kämpfers fest, so ist der Kampf zu beenden.

3. Schmerz von kurzen Dauer durch erkennbare Einwirkung

Der Kampfrichter, der jede Bewegung beider Kämpfer immer verfolgt, sieht, wie die Kämpfer bei einem Wurfansatz mit den Knien zusammenprallen.
(Man zuckt selbst innerlich vor Schmerz)
Er gibt dem/den Kämpfer/n Zeit, das Bein zu strecken und zu beugen, damit der Schmerz nachlässt. Dann geht der Kampf weiter.
Ein Kämpfer fällt sichtbar auf die Schulter, der Kampfrichter gibt ihm Zeit, die Schulter etwas zu bewegen, dann geht der Kampf weiter.
Der Arzt darf nicht geholt werden.
Verlangt der Kämpfer ausdrücklich den Arzt, so ist wie in Punkt 4, Beispiel 1 zu verfahren.

4. Der Kämpfer verlangt den Arzt

Wenn der Kämpfer von sich aus den Arzt verlangt, so ist der Kampf zu Ende.

Beispiel 1:
Der Kämpfer nimmt den Kampf nicht wieder auf und bleibt sitzen.
Er hält sich das Bein, die Hand etc.
Der Kampfrichter fragt ihn, ob er einen Arzt braucht.
Der Kämpfer bejaht dies. Der Kampfrichter informiert den Kämpfer, dass dann der Kampf beendet ist und er verloren hat.
Er fragt, ob der Kämpfer den Arzt trotzdem braucht.
Der Kämpfer bejaht dies. Der KR beendet den Kampf mit Sore-made und der Arzt kann auf die Matte.

Beispiel 2:
Der Kämpfer nimmt den Kampf nicht wieder auf und bleibt sitzen.
Er hält sich das Bein, die Hand etc.
Der Kampfrichter fragt ihn, ob er einen Arzt braucht.
Der Kämpfer verneint. Der KR fordert den Kämpfer auf, weiterzukämpfen.
Der Kämpfer bleibt sitzen. Der KR fragt nochmals, ob der Kämpfer einen Arzt braucht, dieser verneint, steht aber nicht auf.
Der KR informiert den Kämpfer, dass er den Arzt holt.
Nach Beratung mit den Außenrichtern ruft er den Arzt und beendet den Kampf.

Für alle vier Bereiche gibt es generell kein Kreuz mehr.

 

Hinweis

Die Regeländerungen zu Artikel 29 (Verletzung, Krankheit, Unfall) treten nur für die Bereiche U 17,  U 20, Frauen und Männer in Kraft. Im Bereich der U 11/U 13 und U 15 wird weiterhin nach der alten Regelung (mit Verletzungskreuzen) verfahren (Beschluss der Bundesjugendleitung vom 9.3.2003).

 

Käppler / Bräutigam
Jugendleitung
Reeh / Wittig
RL Leistungssport
Bode / Krämer / Bruns
KR-Referat



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