Neuregelungen im Jugendbereich ab 2005
Â
Dieser Beitrag als pdf-Dokument
Wettkampfordnung
des DJB / Teil C, Stand 15.01.05
Â
§
2 Gewichtsklassen
männlich |
|||||||||||
U11
|
Einzel/Mannschaft |
Empfehlung:
Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z. B. 5er-Pools) |
|||||||||
U14 |
Einzel |
-31 |
-34 |
-37 |
-40 |
-43 |
-46 |
-50 |
-55 |
-60 |
+60 |
Mannschaft |
 |
-34 |
-37 |
-40 |
-43 |
-46 |
-50 |
-55 |
+55 |
 |
|
U17 |
Einzel |
-43 |
-46 |
-50 |
-55 |
-60 |
-66 |
-73 |
-81 |
-90 |
+90 |
Mannschaft |
 |
-46 |
-50 |
-55 |
-60 |
-66 |
-73 |
+73 |
 |
 |
|
U20 |
 |
 |
 |
-55 |
-60 |
-66 |
-73 |
-81 |
-90 |
-100 |
+100 |
weiblich |
|||||||||||
U11
|
Einzel/Mannschaft |
Empfehlung:
Einteilung in gewichtsnahe Gruppen (z. B. 5er-Pools) |
|||||||||
U14 |
Einzel |
-30 |
-33 |
-36 |
-40 |
-44 |
-48 |
-52 |
-57 |
-63 |
+63 |
Mannschaft |
 |
-33 |
-36 |
-40 |
-44 |
-48 |
-52 |
-57 |
+57 |
 |
|
U17 |
Einzel |
 |
-40 |
-44 |
-48 |
-52 |
-57 |
-63 |
-70 |
-78 |
+78 |
Mannschaft |
 |
 |
-44 |
-48 |
-52 |
-57 |
-63 |
-70 |
+70 |
 |
|
U20 |
 |
 |
 |
-44 |
-48 |
-52 |
-57 |
-63 |
-70 |
-78 |
+78 |
Zusatzregelungen zu den Alters- und Gewichtsklassen im Jugendbereich
Bei
Einzelturnieren kann die sportliche Leitung beim Wiegen in der untersten und
obersten Gewichtsklasse das tatsächliche Körpergewicht ermitteln lassen und im
Bedarfsfall eine untere oder obere Gewichtsklasse hinzufügen.
Maßgeblich
für die Altersklasseneinteilung ist der Jahrgang, nicht das Alter!
Mindestgewicht
bei Mannschaftsmeisterschaften/-turnieren im Jugendbereich
U14
w |
-33
kg |
>
28
kg |
+57
kg |
>
52
kg |
U14
m |
-34
kg |
>
28
kg |
+55
kg |
>
50
kg |
U17
w |
-44
kg |
>
36
kg |
+70
kg |
>
63
kg |
U17
m |
-46
kg |
>
40
kg |
+73
kg |
>
73
kg |
Â
§
3 Wettkampfzeiten
U
11 m/w             Â
2 Minuten
U 14
m/w             Â
3 Minuten
U 17 m/w             Â
4 Minuten
U 20 m/w             Â
4 Minuten
Â
Â
§
12 Sonderregelungen Jugend
Im Jugendbereich gelten folgende Ergänzungen zu den Wettkampfregeln:
(1)Â Â Â Mattenfläche
      Die Mindestgröße der Wettkampffläche beträgt bei:
      U11 m/w      5m x 5m      Sicherheitsfläche 2m      Zwischenraum 3m
      U14 m/w      5m x 5m      Sicherheitsfläche 2m      Zwischenraum 3m
      U17 m/w      6m x 6m      Sicherheitsfläche 3m      Zwischenraum 3m
Â
 (2) Judogi
      Ab Gruppenebene dürfen die Männer / Frauen unter 17 Jahren ein Vereins-,
      ein Leistungs- und ein Kaderabzeichen am Judogi tragen.
      Im übrigen gelten die Werberichtlinien des DJB.
Â
     Â
Bei der U11 und U14 sind alle Würgetechniken
verboten.
Â
     Â
a)Â
Bei der U11 sind alle Hebeltechniken verboten.
     Â
b)Â
Bei der U14 und U17 sind alle Hebeltechniken im Stand und vom Stand
zum Boden verboten.
     Â
c)Â
Bei der U14 und U17 gilt die Wirkung einer Hebeltechnik als deutlich
genug, wenn die
           Technik einwandfrei angesetzt ist (wobei der gehebelte Arm fixiert und unter
           Kontrolle sein muss). In diesem Fall soll der Kampfrichter "Ippon" ansagen, auch
           wenn der Gehebelte nicht aufgibt.
            Â
     Â
b)Â
Bei der U11 und U14 sind verboten:
          Â
1.  Beinfasser-Techniken
als Angriffstechniken (wie z.B. Kata-ashi-dori und Ryo-ashi-
               Â
dori, Morote-gari und Koshiki-daoshi
und deren Varianten)
Â
 |
 |
Â
          Â
2.  Techniken,
die auf einem oder beiden Knien angesetzt werden
Â
Â
          Â
3.  Abtauchtechniken
Â
Â
          Â
4.Â
Der Griff um den Nacken ohne dabei den Judogi zu greifen (insbesondere
zur
                 Ausführung von Kubi-nage),
          Â
5.Â
Der ständige Griff in den Nacken oder auf den Rücken. Erlaubt ist dies
nur zur direkten
                 Wurfausführung.
     Â
c)Â Â Gegendrehtechniken
gegen einbeinige Eindrehtechniken (z.B. Uchi-mata-gaeshi) werden in
           der U11 und U14 nicht bewertet.
Â
Â
     Â
d)Â
Die „5-Sekunden-Regelung“ findet in der U11 und U14 keine Anwendung.
Â
(6)Â Â Â Bewertungen
     Â
Bewertungen in der U11 und U14:
     Â
a)Â Â Wertungen
für Nage-waza: Ippon, Waza-ari und Yuko
     Â
b)Â Â Wertungen
für Osae-komi-waza: 25 Sekunden für Ippon, 20 Sekunden für Waza-ari
          Â
und 15 Sekunden für Yuko
Â
   Â
Bei der U11 wird jede verbotene
Handlung mit Matte oder je nach Situation mit
   Â
Sono-mama unterbrochen und dem/der
zuwiderhandelnden Kämpfer/in wird die
     Â
verbotene Handlung erklärt. Eine
Bestrafung erfolgt nicht.
   Â
Bei der U14 wird jede verbotene
Handlung mit Matte oder je nach Situation mit
   Â
Sono-mama unterbrochen und dem/der
zuwiderhandelnden Kämpfer/in wird die
     Â
verbotene Handlung erklärt. Eine
Bestrafung mit Shido erfolgt erst im Wiederholungsfalle.
     Â
Das erste Shido wird auf der
Wertungstafel angezeigt, fließt aber noch nicht in die Wertung
     Â
ein. Erst beim zweiten Shido erhält
der/die andere Kämpfer/in ein Yuko.
     Â
Ausnahmen sind für beide
Altersklassen die verletzungsgefährlichenÂ
Handlungen, die
     Â
mit Hansoku-make zu bestrafen sind.
Hier erfolgt die Bestrafung bereits beim ersten Mal.
Â
Â
Â
Â
Erläuterungen
zur Handhabung der neuen Regeln im Jugendbereich.
Â
(Gültig ab 1.1.05)
Â
Zu Punkt 4. Kansetsu-waza
Â
b. Bei der U 14 und U 17 sind alle Hebeltechniken im Stand und von Stand zum Boden
   verboten (in Kraft gesetzt durch das DJB Präsidium am 14.01.05).
   Bei U14 erfolgt erst Belehrung, bei Wiederholung Shido.
   Bei U17 wird mit Shido bestraft.
   Ausnahme bei U14/17 der Angegriffene verletzt sich so stark, dass er nicht weiter kämpfen
   kann, dann erfolgt Hansoku-make.
c. das Wort „soll“ der KR Ippon geben bedeutet, der Kampfrichter gibt Ippon !!
Â
Zu Punkt 5. Tachi-waza:
Â
a.) Bei der U 11 ist Tani-otoshi generell verboten, auch als Angriffstechnik  (dies bezieht sich     Â
    auch auf verwandte Kontertechniken nach hinten und Varianten von Tani-otoshi).
    Der Kampf wird mit Matte unterbrochen, der/die Kämpfer/in wird belehrt und der
    Kampf geht im Stand weiter.
    Ausnahme: Der Geworfene hat eine Vorteilsposition (Osae-Komi) dann geht es un-
    mittelbar im Boden weiter, eine Belehrung erfolgt nach Ippon, Toketa oder Matte.    Â
Â
    Kann der Geworfene auch nach einer Pause und „Trost“ nicht weiterkämpfen, so verliertÂ
    der unverletzte Kämpfer den Kampf. (Der KR muss sicher sein, dass eine schwere Beein-
    trächtigung vorliegt.)
Â
b.) Bei der U 11 und U 14 sind verboten:
     Punkt 1 - 5: die Techniken werden unterbrochen, es erfolgt die Belehrung (bei U 14
     im Wiederholungsfall die Bestrafung mit Shido) und es geht im Stand weiter.
Â
     b(1) Beispiele: es ist verboten, ein Bein zu fassen und danach z. B. O-uchi-gari oder Â
                             eine andere Technik anzusetzen.Â
                             Â
                             es ist erlaubt, O-uchi-gari oder eine andere Technik anzusetzen und
                             danach ein Bein zu fassen.
Â
     Punkt 5: Das Greifen in den Nacken oder auf den Rücken ist verboten.
     Erlaubt ist dies nur zur direkten Wurfausführung.
     Hierbei ist es egal ob der Arm von oben kommt oder unter dem Arm auf den Rücken
     gegriffen wird.
Â
c.) ……….. nicht bewertet und nicht bestraft. Es kann im Boden weitergekämpft werden.
    Bezieht sich auf Gegendreher bei einbeinigen Techniken (sonst ist es Tani-otoshi).
    Begründung: Es ist bei einbeinigen Eindrehtechniken nicht immer zu erkennen, ob der
    Angreifer selbst zusammenbricht oder gegengedreht wurde, deshalb nicht bewerten, nicht
    bestrafen und im Boden weiterkämpfen lassen.
Â
Zu Punkt 7. Bestrafungen:
Â
Sollte es bei U 14 zu Golden Score kommen, so ist erneut jede strafbare Handlung erst zu erklären und im Wiederholungsfall zu bestrafen. Der erste Shido beendet den Kampf nicht (da es ja keinen Koka gibt), er wird aber auf der Tafel angezeigt.
Â
Sollte es nach Golden Score zum Hantei kommen und es ist ein Shido angezeigt, so zählt dieser als Kinsa. Bei Gleichstand der Kinsa zählt ein durch eine Technik erzieltes Kinsa mehr.
Â
Sollte bei U11/U14 in einer Osae-komi-Position Tori eine strafbare Handlung begehen, so erfolgt Matte, Tori wird belehrt (bei U 14Â im Wiederholungsfall bestraft) und es geht im Stand weiter.
Â
Anwendung von Artikel 29:
Â
Bei U11/U14 gilt die alte Version des Art. 29 (vgl. IJF Regelwerk gültig bis 31.12.02).
Â
Â
Mit Genehmigung des Präsidiums
Â
Stephan Bode
Bundeskampfrichterreferent
Â
Rauris, 14.01.05