Neuregelungen im Jugendbereich ab 2005
Informationen der Bundesjugendleitung und der Bundeskampfrichterkommission
zu den Wettkampfregeln im Jugendbereich ab 1.1.2005
Nach der DJB-Mitgliederversammlung haben sich zu den von der Jugendvollversammlung beschlossenen Neuregelungen für den Jugendbereich ab 1.1.2005 noch folgende wichtige Änderungen der Wettkampfordnung ergeben:
4. Kansetsu-waza
Der bisherige Punkt c) bleibt bestehen und wird um die U17 ergänzt!
c) Bei der U14 und U17 gilt die Wirkung einer Hebeltechnik als deutlich genug, wenn die Technik einwandfrei angesetzt ist (wobei der gehebelte Arm fixiert und unter Kontrolle sein muss.) In diesem Fall soll der Kampfrichter „Ippon" ansagen, auch wenn der Gehebelte nicht aufgibt.
8. Golden Score
Bei der U11 kommt die Golden-Score-Regelung nicht zur Anwendung.
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Erläuterungen zu den neuen Regeln im Jugendbereich
zu Punkt 5. Tachi-waza
a) Bei der U11 ist Tani-otoshi verboten (dies bezieht sich auch auf verwandte Kontertechniken nach hinten und Varianten von Tani-otoshi).
Der Kampf wird mit Matte unterbrochen, der/die Kämpfer/in wird belehrt und der Kampf geht im Stand weiter.
Ausnahme: Der Geworfene hat eine Vorteilsposition (Osae-komi), dann erfolgt Sono-mama und es geht im Boden weiter.
b) Bei der U11 und U14 sind verboten:
Punkt 1-5: Die Techniken werden unterbrochen, es erfolgt die Belehrung (bei U14 im Wiederholungsfall die Bestrafung mit Shido) und es geht im Stand weiter.
Beispiele zu Punkt 1 (Beinfasser-Techniken als Angriffstechniken):
Es ist verboten, ein Bein zu fassen und danach z. B. O-uchi-gari oder eine andere Technik anzusetzten.
Es ist erlaubt, O-uchi-gari oder eine andere Technik anzusetzen und danach ein Bein zu fassen.
Punkt 5: Das Greifen in den Nacken oder auf den Rücken ist verboten. Erlaubt ist dies nur zur direkten Wurfausführung. Hierbei ist es egal, ob der Arm von oben kommt oder unter dem Arm auf den Rücken gegriffen wird.
c) ... nicht bewertet und nicht bestraft. Es kann im Boden weitergekämpft werden.
Bezieht sich auf Gegendreher bei einbeinigen Techniken (sonst ist es Tani-otoshi).
Begründung: Es ist bei einbeinigen Eindrehtechniken nicht immer zu erkennen, ob der Angreifer selbst zusammenbricht oder gegengedreht wurde, deshalb nicht bewerten, nicht bestrafen und im Boden weiterkämpfen lassen.