Neuerungen ab 1.1.2007
Erläuterungen zur Handhabung der neuen Regeln im Jugendbereich
Beitragsmarke/Jahressichtmarke 2007 kostet 13,25 €
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Koka und Shido in der U11 und U14 werden ab 1.1.2007 wieder eingeführt, der Griff über die Schulter oder den Arm auf den Rücken wird verboten. Nachfolgend die Passagen der Wettkampfordnung mit Erläuterungen:
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Erläuterungen
zur Handhabung der neuen Regeln im Jugendbereich
(gültig ab 1.1.2007)
3.12 Sonderregelungen Nachwuchsbereich
3.12.4Â
Kansetsu-waza
3.12.4.1
Bei der U11 sind alle Hebeltechniken verboten.
3.12.4.2
Bei der
U14 sind alle Hebeltechniken im Stand und
vom Stand zum Boden verboten.
Bei einem
Verstoß gegen diese Regeln erfolgt erst eine Belehrung, bei Wiederholung Shido.
Ausnahme: der
Angegriffene verletzt sich so stark, dass er nicht weiter kämpfen kann,
dann erfolgt Hansoku-make.
3.12.4.3
Bei der U14 gilt die Wirkung
einer Hebeltechnik als deutlich genug, wenn die Technik
einwandfrei angesetzt ist (wobei der gehebelte Arm fixiert und unter Kontrolle
sein muss). In diesem Fall soll der Kampfrichter „Ippon“ ansagen, auch
wenn der Gehebelte nicht aufgibt.
Das Wort „soll“ der KR Ippon geben bedeutet, der Kampfrichter gibt Ippon !!
3.12.5 Â Tachi-waza
3.12.5.1
Bei der U11 ist Tani-otoshi verboten.
Bei der U11
ist Tani-otoshi generell verboten, auch als Angriffstechnik (dies bezieht sich auch
auf verwandte Kontertechniken nach hinten und Varianten von Tani-otoshi).
Der Kampf wird mit Matte unterbrochen, der/die Kämpfer/in wird belehrt, im
Wiederholungsfall mit Shido bestraft und der Kampf geht im Stand weiter.
Ausnahme: Der Geworfene hat eine Vorteilsposition (Osae-Komi) dann geht
es unmittelbar im Boden weiter, eine Belehrung erfolgt nach Ippon, Toketa oder
Matte.
Kann der Geworfene auch nach einer Pause und „Trost“ nicht weiterkämpfen,
so verliert der unverletzte Kämpfer den Kampf. (Der KR muss sicher sein,
dass eine schwere Beeinträchtigung vorliegt.)
3.12.5.2
a)
Beinfasstechniken als
Angriffstechniken (wie z.B. Kata-ashi-dori, Ryo-ashi-dori,
Morote-gari, Koshiki-daoshi und deren Varianten)
b) Techniken, die auf einem oder beiden Knien angesetzt werden
c) "Abtauchtechniken“
d) der Griff in und um den Nacken (mit und ohne Jacke)
e) der Griff über die Schulter oder über den Arm auf den Rücken.
f) Gegendrehtechniken gegen einbeinige Eindrehtechniken (z.B. Uchi-matagaeshi) werden
in der U11 und U14 nicht bewertet.
Punkt a) bis
e): Die Techniken werden unterbrochen, es erfolgt die Belehrung und
zu a) Beispiele: Es ist verboten, ein Bein zu fassen und danach z. B. O-uchi-gari oder eine andere Technik anzusetzen. Es ist erlaubt, O-uchi-gari oder eine andere Technik anzusetzen und danach ein Bein zu fassen.
zu d) und e): Kommt dieser Griff durch einen Angriff des Gegners zustande (z.B. Tori greift mit O-goshi an, dadurch kommt Ukes Griff von oben über die Schulter), so kann mit diesem Griff sofort ein Gegenangriff starten. Erfolgt kein Angriff, so sagt der KR „Matte“, es erfolgt aber keine Bestrafung !!!
zu f) ...
nicht bewertet und nicht bestraft. Es kann im Boden weitergekämpft
werden.
Bezieht sich auf Gegendreher bei einbeinigen Techniken (sonst ist es Tani-otoshi).
Begründung: Es ist bei einbeinigen Eindrehtechniken nicht immer zu
erkennen, ob der Angreifer
selbst zusammenbricht oder gegengedreht wurde, deshalb nicht bewerten, nicht bestrafen
und im Boden weiterkämpfen lassen.
3.12.6.
Bestrafungen
Bei der
U11 und U14 wird jede verbotene
Handlung mit Matte oder je nach Situation mit Sono-mama
unterbrochen und dem zuwiderhandelnden Kämpfer wird die verbotene
Handlung erklärt. Eine Bestrafung mit Shido erfolgt erst im Wiederholungsfalle.
Ausnahmen sind für beide Altersklassen die verletzungsgefährlichen Handlungen,
die mit
Hansoku-make zu bestrafen sind. Hier erfolgt die Bestrafung bereits beim ersten
Mal.
Sollte es
bei der U14 zu Golden Score kommen, so ist erneut jede strafbare Handlung erst
zu erklären und im Wiederholungsfall zu bestrafen.
Sollte bei der U11/U14
in einer Osae-komi-Position Tori eine strafbare Handlung begehen, so erfolgt
Matte, Tori wird belehrt, im Wiederholungsfall bestraft und es geht im Stand
weiter.
Sollte ein Kämpfer einen direkten Hansoku-make erhalten, so verliert er nicht automatisch seine Platzierung bzw. seine Qualifikation zur nächsten Ebene, dies gilt nur bei absichtlicher, grober Unsportlichkeit. (Entscheidung durch die sportliche Leitung am Wettkampftag Jugendleitung und Kampfrichterobmann)
Anwendung von Artikel 29 der
Wettkampfregeln:
Bei
U11/U14 gilt die alte Version des Art. 29 (vgl.
IJF Regelwerk - Verletzungen/Kreuze - gültig bis 31.12.02).
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Mattenfarben und Mattengrößen
Die Internationale Judo-Föderation (IJF) hat beschlossen, dass die (rote) Warnfläche ab 1.1.2007 wegfällt, dadurch besteht die Wettkampffläche nur noch aus der Kampffläche und aus der Sicherheitsfläche. Die 5-Sekunden-Regel findet dadurch ebenfalls keine Anwendung mehr.
Die Wahl der Mattenfarben ist nicht festgelegt, Kampffläche und Sicherheitsfläche müssen je Wettkampffläche aus zwei unterschiedlichen Farben bestehen. Bei mehreren Wettkampfflächen bei einer Maßnahme ist es auch möglich eine Matte beispielsweise mit roter Kampffläche und grüner Sicherheitsfläche auszulegen und die nächste Matte mit grüner Kampffläche und roter Sicherheitsfläche.
Mit Ausnahme der Westdeutschen Meisterschaften können in Nordrhein-Westfalen bei allen Meisterschaften und Turnieren die Wettkampfflächen weiterhin mit der (roten) Warnfläche ausgelegt werden. Bei Westdeutschen Meisterschaften ist nach der neuen Regelung wie oben beschrieben zu verfahren.
Ab
1.1.2007 muss bei allen Meisterschaften und Turnieren eine Sicherheitsfläche von
drei Metern ausgelegt werden (Ausnahme U11. Hier
ist eine Sicherheitsfläche von zwei Metern ausreichend.). In der U11 und U14
ist eine Kampffläche von mindestens 5 x 5 m ausreichend (U17: mind. 6 x 6 m,
U20/Frauen/Männer: mind. 7 x 7 m). Der
Abstand zu harten Gegenständen muss mindestens 0,50 Meter betragen.
Die Sicherheitsfläche von drei Metern darf nicht verkleinert werden. Notfalls muss die Kampffläche angepasst werden. Sollte die Kampffläche auf Grund einer zu kleinen Halle angepasst werden müssen, muss dies vom sportlichen Leiter und dem zuständigen Kampfrichterobmann genehmigt werden.
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Beitragsmarke/Jahressichtmarke
2007
Die Mitgliederversammlung des Deutschen
Judo-Bundes (DJB) hat auf ihrer Tagung am 4. November 2006 in Nürnberg den
DJB-Beitrag um 2,00 Euro angehoben. Aus diesem Grund beträgt der Preis für die
Beitragsmarke/Jahressichtmarke in Nordrhein-Westfalen 2007 13,25
€.
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© NWJV
12.12.2006Â
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