NWJV aktuell - 28. Januar 2005
Versicherungsschutz im Ehrenamt durch die VBG
Auf Anfrage zur Abwicklung/Beantragung des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) erhielten wir vom LandesSportBund NW folgende Auskunft:
"Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen
e.V. sieht sich aufgrund der großen Zahl der ihm über seine Fachverbände
angeschlossenen Vereine nicht in der Lage, die zur Meldung an die VBG
notwendigen Informationen bei den einzelnen Vereinen abzufragen und den sich
daraus ergebenden Gesamtbeitrag pauschal an die VBG zu überweisen.
Zwischenzeitlich bietet die VBG jedoch an, dass alle Vereine, die ihre nach
Satzung gewählten Funktionsträger über die VBG gegen Berufsunfälle versichern
wollen, ihre Meldung direkt nach dort abgeben und selber den Jahresbeitrag von
derzeit 2,73 € pro Person entrichten.
Die Anschrift der zuständigen VBG lautet: VBG, Postfach, 22281 Hamburg.
Weitere Informationen hierzu können auch unter www.vbg.de abgefragt werden."