NWJV aktuell - 10. Januar 2001
Judoanzüge müssen Lizenzmarken tragen
Seit dem 1. Januar 2000 gilt das Lizenzsystem des Deutschen Judo-Bundes, das von der Mitgliderversammlung am 30. Oktober 1999 in Hamburg beschlossen wurde. Seit dem 1.1.2000 dürfen bei allen offiziellen Meisterschaften des Deutschen Judo-Bundes ausschließlich Judoanzüge mit einer gültigen DJB-Lizenzmarke getragen werden. Alle DJB-Poolpartner haben nach eigener Auswahl Modelle zur Prüfung und Lizenzierung eingereicht. Nur diese Modelle dürfen in Zukunft mit Lizenzmarke getragen werden.
Die Übergangsfrist für die Einführung des Lizenzsystems ist zum 31.12.2000 abgelaufen, so dass bei allen Maßnahmen ab Gruppenebene (Westdeutsche Meisterschaften) ab sofort nur noch lizenzierte Judogi mit Lizenzmarke getragen werden dürfen.
Wir bitten um Beachtung, um Nachteile für die Sportler zu vermeiden.