NWJV aktuell - 14. Januar 2000
Bestechlichkeitsvorwurf gegen Stephan Bode absurd
Stephan Bode ist in der Bredouille. Bestechlichkeit wird dem Judo-Kampfrichter der SU Witten-Annen vorgeworfen, und er muss zusätzlich um sein Ticket für die Olympischen Spiele im australischen Sydney zittern.
Beim Europapokal-Finale im November 1999 in Oreada erhielten die Unparteiischen, zu denen Bode gehörte, vom Ausrichter ihre Kosten bar erstattet. Die EJU-Offiziellen vor Ort hatten keine Kenntnis davon, dass der Präsident Viser vom Ausrichter Oreada gegenüber der EJU schriftlich die Kostenübernahme zugesagt hatte und erstatteten den Kampfrichtern nochmals die Kosten.
Deshalb ist es absurd, Bode Bestechlichkeit vorzuwerfen. Die Unkenntnis der EJU-Funktionäre darf nicht zu einer Vorverurteilung eines Kampfrichters führen.