Mitteilungen der NWJV-Jugendleitung


Änderungen der NWJV-Jugendsportordnung ab 1.1.2008

Der Verbandsjugendausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.11.2007 folgenden Änderungen der Jugendsportordnung beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten:

 

9. Teilnehmerqualifikation

ALT:

a) Die Teilnehmeranzahl zu Sportbezirksmeisterschaften wird durch den folgenden Schlüssel geregelt:

Kreise bis 2.000 Mitgliedern erhalten 2 Startplätze
Kreise von 2.001 bis 3.000 Mitgliedern erhalten 3 Startplätze
Kreise von 3.001 bis 5.000 Mitgliedern erhalten 4 Startplätze
Kreise größer als 5.000 Mitgliedern erhalten 5 Startplätze

Vorgeschaltete Qualifikationsturniere zu den Sportkreismeisterschaften sind nicht zulässig.

b) Zu den Westdeutschen Jugendmeisterschaften werden die Qualifikationsplätze wie folgt vergeben:

Bezirke bis 10.000 Mitgliedern erhalten 2 Startplätze (Einzel / Mannschaft).
Bezirke von 10.001 bis 15.000 Mitgliedern erhalten 3 Startplätze (Einzel / Mannschaft).
Bezirke größer als 15.000 Mitgliedern erhalten 4 Startplätze (Einzel / Mannschaft).

NEU:

a) Jeder Sportkreis erhält 4 Startplätze zu Sportbezirksmeisterschaften.

Vorgeschaltete Qualifikationsmeisterschaften zu den Sportkreismeisterschaften sind nicht zulässig.

b) Zu den Westdeutschen Jugendmeisterschaften werden pro Sportbezirk 4 Qualifikationsplätze vergeben.

 

2.1 Jugend U 11 männlich und weiblich

ALT:

Einzelmeisterschaften, Mannschaftsmeisterschaften (ohne Qualifikationscharakter), Einzelturniere, Mannschaftsturniere (beide nur auf Sportkreisebene), Freundschaftskämpfe, Lehrgänge und Jugendpflegemaßnahmen. Das Zusammenlegen von max. 2 Sportkreisen aus einem Sportbezirk oder 2 nebeneinander liegenden Sportkreisen ist zulässig.

NEU:

Einzelmeisterschaften auf Sportkreis- und Sportbezirksebene, Mannschaftsmeisterschaften und –Turniere auf Sportkreisebene, Einzelturniere auf Sportkreisebene plus 1 Turnier auf Sportbezirksebene, Freundschaftskämpfe, Lehrgänge und Jugendpflegemaßnahmen. Das Zusammenlegen von max. 2 Sportkreisen aus einem Sportbezirk oder 2 nebeneinander liegenden Sportkreisen ist zulässig.

a) Bei Einzel- und Mannschaftsturnieren auf Sportkreisebene dürfen Mädchen gegen Jungen und umgekehrt gegeneinander kämpfen, wenn dies in der Ausschreibung konkret angegeben ist.

 

3. Gewichtsklassen

3.3 Gewicht

ALT:

a) Einzelkampf
…..

- Bei Qualifikationskämpfen darf nur jeder in der Klasse starten, in der er sich qualifiziert hat. (Ausnahme: Bei der U 14 dürfen die Kämpfer/innen nur bei Übergewicht in der höheren Gewichtsklasse starten, die dem tatsächlichen Körpergewichts entspricht).
Erläuterung: Bei U14 müssen die Kämpfer/innen bei Untergewicht in der Gewichtsklasse, in der sie sich qualifiziert haben, starten).

NEU:

a) Einzelkampf
…..

- Bei Qualifikationskämpfen darf nur jeder in der Klasse starten, in der er sich qualifiziert hat. (Ausnahme: Bei der U11/14 dürfen die Kämpfer/innen nur bei Übergewicht in der höheren Gewichtsklasse starten, die dem tatsächlichen Körpergewichts entspricht).
Erläuterung: Bei U11/14 müssen die Kämpfer/innen bei Untergewicht in der Gewichtsklasse, in der sie sich qualifiziert haben, starten).

 

3. Gewichtsklassen

3.1 Einzelkampf

ALT:

NEU:

 

Allgemeine Hinweis: In der U 11 ist im NWJV ebenfalls der 8. Kyu startberechtigt. Dies wird nicht extra in der Jugendsportordnung erwähnt, da dies bereits in der DJB-Wettkampfordnung vermerkt ist.

 


© NWJV 18.11.2007