Mitteilungen der NWJV-Jugendleitung
Änderungen der NWJV-Jugendsportordnung ab 1.1.2008
Der Verbandsjugendausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.11.2007 folgenden Änderungen der Jugendsportordnung beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten:
ALT:
a) Die
Teilnehmeranzahl zu Sportbezirksmeisterschaften wird durch den folgenden Schlüssel
geregelt:
Kreise bis
2.000 Mitgliedern erhalten 2 Startplätze
Kreise von 2.001 bis 3.000 Mitgliedern erhalten 3 Startplätze
Kreise von 3.001 bis 5.000 Mitgliedern erhalten 4 Startplätze
Kreise größer als 5.000 Mitgliedern erhalten 5 Startplätze
Vorgeschaltete Qualifikationsturniere zu den Sportkreismeisterschaften sind nicht zulässig.
b) Zu den Westdeutschen Jugendmeisterschaften werden die Qualifikationsplätze wie folgt vergeben:
Bezirke bis
10.000 Mitgliedern erhalten 2 Startplätze (Einzel / Mannschaft).
Bezirke von 10.001 bis 15.000 Mitgliedern erhalten 3 Startplätze (Einzel /
Mannschaft).
Bezirke größer als 15.000 Mitgliedern erhalten 4 Startplätze (Einzel /
Mannschaft).
NEU:
a) Jeder Sportkreis erhält 4 Startplätze zu Sportbezirksmeisterschaften.
Vorgeschaltete Qualifikationsmeisterschaften zu den Sportkreismeisterschaften sind nicht zulässig.
b) Zu den
Westdeutschen Jugendmeisterschaften werden pro Sportbezirk 4 Qualifikationsplätze
vergeben.
ALT:
Einzelmeisterschaften,
Mannschaftsmeisterschaften (ohne Qualifikationscharakter), Einzelturniere,
Mannschaftsturniere (beide nur auf Sportkreisebene), Freundschaftskämpfe, Lehrgänge
und Jugendpflegemaßnahmen. Das Zusammenlegen von max. 2 Sportkreisen aus einem
Sportbezirk oder 2 nebeneinander liegenden Sportkreisen ist zulässig.
NEU:
Einzelmeisterschaften
auf Sportkreis- und Sportbezirksebene, Mannschaftsmeisterschaften und
–Turniere auf Sportkreisebene, Einzelturniere auf Sportkreisebene plus 1
Turnier auf Sportbezirksebene, Freundschaftskämpfe, Lehrgänge und
Jugendpflegemaßnahmen. Das Zusammenlegen von max. 2 Sportkreisen aus einem
Sportbezirk oder 2 nebeneinander liegenden Sportkreisen ist zulässig.
a) Bei Einzel-
und Mannschaftsturnieren auf Sportkreisebene dürfen Mädchen gegen Jungen und
umgekehrt gegeneinander kämpfen, wenn dies in der Ausschreibung konkret
angegeben ist.
3.
Gewichtsklassen
ALT:
a) Einzelkampf
…..
-
Bei Qualifikationskämpfen darf nur jeder in der Klasse starten, in der er sich
qualifiziert hat. (Ausnahme: Bei der U 14 dürfen die Kämpfer/innen nur bei Übergewicht
in der höheren Gewichtsklasse starten, die dem tatsächlichen Körpergewichts
entspricht).
Erläuterung: Bei U14 müssen die Kämpfer/innen bei Untergewicht in der
Gewichtsklasse, in der sie sich qualifiziert haben, starten).
NEU:
a) Einzelkampf
…..
-
Bei Qualifikationskämpfen darf nur jeder in der Klasse starten, in der er sich
qualifiziert hat. (Ausnahme: Bei der U11/14 dürfen die Kämpfer/innen nur bei
Übergewicht in der höheren Gewichtsklasse starten, die dem tatsächlichen Körpergewichts
entspricht).
Erläuterung: Bei U11/14 müssen die Kämpfer/innen bei Untergewicht in der
Gewichtsklasse, in der sie sich qualifiziert haben, starten).
ALT:
NEU:
Allgemeine
Hinweis: In der U 11 ist im NWJV ebenfalls der 8. Kyu startberechtigt. Dies wird
nicht extra in der Jugendsportordnung erwähnt, da dies bereits in der
DJB-Wettkampfordnung vermerkt ist.
© NWJV
18.11.2007