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Hinweise zu Ohrenschützern

Der Bundeskampfrichterreferent informiert


Beschluss der Bundeskampfrichterkommission

Hinweise zu Ohrenschützern

Die Bundeskampfrichterkommission hat folgenden Beschluss gefasst, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt:

Ab sofort sind im Bereich des DJB Ohrenschützer bei Wettkämpfen erlaubt, sofern keine Plastikteile angebracht sind. Der mit Stoff überzogene Plastikschutz am Ohr ist erlaubt. Die Fotos im Anhang zeigen exemplarisch einen erlaubten Ohrenschützer. Die Plastikbefestigung in Bild 1 müsste durch Tape oder Band ersetzt werden.

>>> Fotos zu Ohrenschützern (pdf-Datei)

Stephan Bode
Bundeskampfrichterreferent

 


© NWJV 10.07.2007



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